S. 188 . . . 01.10.2014 .... von ....
JUSTIZKOMMISSION (JK) - Maskottchen der STAATSANWALTSCHAFT

11.06.2022 'rutzkinder' ist aufgefallen, dass die Justizkommission vermehrt Staatsanwälte der zweiten Garnitur rekruktiert. In der Folge richtet :Josef :Rutz eine Anfrage an die Justizkommission, weshalb diese mitunter auf beiden Augen blind zu sein scheint - ( vgl. Doc. 2027 )
Nun ist das Scheitern dieser fragwürdigen und angesichts deren Leistungen nutzlosen Justizkommission de facto "amtlich". Die mir von den Genannten offerierte und dennoch unterschlagene Gegenüberstellung mit der Polizei hat sich gewissermassen von selbst ergeben. Mehr dazu nach Titel "Kommandant Kurt Blöchlinger greift ein" - ( vgl. cont. 13 )

Am 31.05.2004 jähren sich meine vergeblichen Gesuche an die Petitions- oder Justizkommission zum 10. Mal. Folgende Personen sind, oder waren beteiligt: Präsidenten der Petitions- bzw. Justizkommission Albert Baumann, Markus Müller, Willi Josel und Heinz Rether und den - jetzigen Mitgliedern Samuel Erb, Lorenz Laich, Peter Neukomm und Philippe Brühlmann.

Anfangs 2015

Peter Neukomm, Präsident der Justizkommission - ein Abgesandter der Staatsanwaltschaft?

Die grösste Farce erlebe ich nun, nachdem ich - das 6. Mal - auf besonders arrogante Art und Weise abgewiesen werde. Anfangs 2015 wird, nach dem mit Lügen durchzogenen Scheitern von Heinz Rether
- ( vgl. cont. 48 ), Peter Neukomm gewählt. Dieser ist Jurist, und vertritt jetzt als Chef der Justizkommission die Staatsanwaltschaft direkt - warum? Ganz einfach, man hat quasi den Bock zum Gärtner gemacht - ( vgl. Cont. 459 )

Nachstehend liefere ich den Beweis für das korrupte Handeln eines Mannes, der unter Missachtung aller Rechtsgrundlagen und Versprechen, ein Amt an sich reisst, worein er aufgrund seiner Herkunft - Staatsanwaltschaft - aus nun wohl naheliegenden Gründen, nie hätte gewählt werden dürfen. Dazu meine öffentliche Anfrage vom 17.01.2015 an die Justizkommission - ( vgl. Cont. 1501 ) Anhand folgender Beilagen, liegen Neukomm die Beweise der an mir begangenen Justizverbrechen vor: Betrug von Oberrichter Arnold Marti - ( vgl. cont. 437 ) Das perverse Spiel zwischen dem 'Regierungsrat' bzw. Rosmarie Widmer Gysel und dem Büro des Kantonsrates - diesen unter Polizeischutz tagen zu lassen - ( vgl. cont. 510 )


Um sicher zu gehen, dass Neukomm - er ist ja Jurist - auf demselben gesetzlichen Wissensstand ist, gleiche ich mit ihm die aktuellsten Grund- und Menschenrechte ab - ( vgl. doc. 1488.1 ). Und, um mich für die Hauptverhandlung abzusichern, lege ich meinen Fragebogen bei und bitte zu entscheiden, ob er gesetzwidrig oder gesetzeskonforn zu handeln bereit sei. Dazu stellte ich ihm zwei einfache, für jedes Kind verständliche Fragen, ob er rechtsstaatliches Handeln oder Selbstjustiz favorisiere - ( vgl. doc. 1491.1 ).

03.02.2015 Rund zwei Wochen später reagiert Peter Neukomm mit ein paar wirren, arroganten und nichtssagenden Phrasen und missbraucht sein noch junges Amt auf schändlichste Art und Weise. Dazu behändigte er sich meiner Aufsichtsbeschwerde an Regierungsrat Ernst Landolt - ( vgl. doc. 1491 ). und teilt mir mit, dass er mein Recht mit Füssen tritt - ( vgl. doc. 1515 ). Diese Reaktion von Peter Neukomm zeigt, inwieweit er bereit ist, nach Treu und Glauben, und ohne Ansehen der Person zu handeln (!)... Stattdessen dürfte er einer der Drahtzieher der erneuten Hetzjagd mittels 'Bedrohungsmanagement', - ( vgl. doc. 1498.9 ). PogeV und DyRiAS - ( vgl. cont. 24 ) eine weitere unrühmliche Rolle spielen.

Wie dieser 'Volkszertreter' die Bundesverfassung auslegt, lesen Sie bitte hier nach- ( vgl. cont. 259 ). Darüber hinaus ist er auch der 'König der Stadt Schaffhausen'.

Wenn der Staat für sich allein das Recht auf Strafe beansprucht und Selbstjustiz verbietet, muss er dem öffentlichen Interesse an der Verfolgung von Unrecht nachkommen - ( vgl. Link ). … und das tut er nicht ...
Dazu wird Ihnen das Video vom 'Alpenparlament' die Augen öffnen: Wer sich gegen Unrecht zur Wehr setzt, wird mittels Aktenfälschungen oder entsprechend härteren Mitteln diskriminiert - und zum Verbrecher gemacht; ein wahrer Volksbetrug:

... und stellt sich für diesen Volksbetrug im Alleingang zur Verfügung ...


Stand der Dinge: Rether hat sich nach ein paar grossartigen Versprechen im Wissen um die begangenen Justizverbrechen auf deren Seite geschlagen. Parallel dazu sollte er mich mit ein paar Hundert Fränkli Schmier- oder Schweigegeld zur Deaktivierung oder Anonymisierung meiner Webseite nötigen. Als die perverse Strategie aufflog hat der Erwähnte kurzerhand alles widerrufen. ... Weshalb sich die anderen vier Mitglieder in die Verantwortung mit-hineinziehen liessen, ist mir bis dato ein Rätsel.

Noch am 06.06.2014 sah ich mich am heiss ersehnten Ziel, als ich mit drei Zeugen zum Gespräch mit Heinz Rether, Präsiden der Justizkommission im Verwaltungsgebäude Mühlental erschien. Im Beisein von Samuel Erb eröffnete uns Rether die Ombudsfunktion der seiner Kommission: "Diese sind nun halt wir, da sich der kleine Kanton Schaffhausen eine solche gar nicht leisten kann. Mit Oberrichter Arnold Marti will er den Rahmen des Machbaren bereits vorgängig grob umrissen und dessen Zusage erhalten zu haben. Ehe wir zum Gespräch übergingen, Ehe wir zum Gespräch übergingen, erläuterte uns Rether die weiteren Eckdaten:
  1. Zusicherung, der Rückzahlung der Gerichtsgebühr Fr. 1'200, welche Marti mir seinerzeit trotz Freispruch willkürlich aufgepresst hatte - ( vgl. cont. 437 ).

  2. Gelegenheit mit Marti persönlich die Konfliktpunkte zu bereinigen

  3. Gegenüberstellung mir der Polizei zu deren verschiedenen Amtsmissbräuchen und Mauscheleien. ... Die Justizkommission werde mich begleiten.

  4. Zusicherung der sofortigen Sistierung aller infolge strikter Zahlungsverweigerung laufenden Pfändungen bis zur definitiven Ratifizierung des noch auszufertigenden 'Friedensvertrages' ... Dazu brachte ich das Resultat von Staatsanwalt Willy Zürchers inszenierten 71tägigen Beugehaft mit - Kosten rund Fr. 14'000!

  5. Demgegenüber wurde ich verpflichtet, fortan nicht mehr mit der gewohnt schonungslosen und namentlichen Berichterstattung im Fenster der Öffentlichkeit aufzutreten. Dem pflichtete ich gerne bei, anerbot sogar das 'Happy-End' ohne Abstriche zu publizieren und schaltete Rether einen eigenen Account um diesem die persönliche Mitgestaltung dieses Neubeginns anzuvertrauen.

  6. Auf meine spätere Bitte teilte mir Rether mit: Er werde sich auch um den von mir erbetenen kostenlosen Juristen "kümmern"...

... und mutiert zum Rädelsführer, indem er seine 'Kumpel' rechtfertigt


Bald nach dem Gespräch machte Rether Druck, verlangte Akten und drängte auf einen Termin. Um zu wissen wes Geistes Kind der Mann nun ist, fragte ich zurück, weshalb er nicht auf meine Akten und Stellungnahmen zu seinen Ausführungen eintrete. Ebenso wollte ich wissen, ob ich seinen Irrtum, die Polizei habe zum Komplott gegen mich aufgerufen, mit den nachgereichen Akten habe zerstreuen können. Von da an leitete er alle meine Ausführungen ins Leere, als ob es darum ginge, mich einer Art Beschäftigungstherapie zu unterziehen:
  1. Versuchte Nötigung zu einem 2. Gespräch, ohne dabei auf meine Fragen, die auf Wunsch nachgereichten Akten und Berichtigungen meinerseits, einzugehen.
  2. Nötigunsversuch: kommen Sie 'diesmal aber bitte alleine, ohne Begleitung. Schliesslich geht es um Sie und nicht um andere Schicksale.' ... gemeint sind meine drei Zeugen, die Rethers Strategie empfindlich störten.

  3. Mehrfacher Nötigungsversuch mittels Zeitdruck. Obwohl weder der Regierungsrat, die Finanzverwaltung noch einer der betrügerischen Richter unterzeichnete, wurde ich hart bedrängt, einen Vertrag zu unterzeichnen, welcher mich von ein paar - der vielen - Betrügereien pro forma befreit und für den Rest für immer zum Schweigen gezwungen hätte!!

  4. Dass die Justizkommission jedoch die Kompetenz zu einer sofortigen und umfassenden Begnadigung mit entsprechender finanzieller Wiedergutmachung hätte, habe ich anlässlich meiner weiterführenden Recherchen im Nachhinein selbst erarbeitet.

  5. Bezüglich 'Einzig das Verhalten der Polizei konnten Sie uns belegen. …' bestätigt Rether seine betrügerische Amtswillkür selbst. Und indem er meinen Nachweis der betrügerischen Amtshandlung von Oberrichter Arnold Marti, totschweigt, hat er seine latent hochgehaltene 'Gewaltentrennung' um der Aufrechterhaltung des Betruges willen, mit Füssen getreten!

  6. Mit 'Sie müssen zuerst gerichtlich Beweisen, dass das Vorgehen der Schaffhauser Justiz betrügerisch war ...' und mit etlichen Kosenamen, wie 'ich habe mit Noldi Marti besprochen' usw. bestätigt er seinen Amtsmissbrauch einmal mehr.
Weitere Details zu den jüngsten Ereingnissen - ( vgl. cont. 48 )

Im Anschluss finden Sie die ausführliche Darstellung und weiter- führenden Originalauszüge aller Korrespondenzen. ...

Bei der Aussprache vom 06.06.2014 muss Rether gelogen haben ...


Da Rether anscheinend alles wissen wollte und von einem Thema zum anderen switchte, reichte die Zeitvorgabe zur Erörterung und Festlegung einer klaren und zielgerichteten Vorgehensweise bei Weitem nicht. Auch war ich nicht in der Lage, alle in Frage kommenden Akten mitzuführen - es sind immerhin rund 2000 mehrseitige Dokumente(!). Als Rether dann auch noch um eine Akte bat, welche belege, dass die Polizei dazu aufgerufen habe, mich soweit zu provozieren, bis ich greifbar würde, hoffte ich auf eine klärende Zusammenfassung oder eines Protokolls, da dies ja an jeder Sitzung des Kantonsrates so gehandhabt wird.

Wieder zuhause, konnte ich Rethers Missverständnis dann klären, erhielt von diesem jedoch nie mehr ein quittierendes Feedback. ... Statt dessen ein Vertrag, wie wir ihn so nicht besprochen hatten. Dann drängte Rether, ich solle endlich das Dokument mit dem Aufruf der Polizei herausrücken und zur Besprechung 'unseres Vertrages' erscheinen, anstatt die Zeit zu vertrödeln. Einziger Lichtpunkt nach meiner Intervention: Er würde sich um einen Rechtsanwalt bemühen, um der Sache, den notwendigen Schwung zu verleihen. ...

Und jetzt, wo ich dies schreibe, hat Rether alle Informationen dazu benutzt, um mich ins Leere laufen zu lassen und sich auf die Seite der korrupten Richter zu schlagen. Nicht umsonst redete und schrieb er auf einmal von 'Noldi Marti' usw. Beizeiten meinte Rether, die Akten seien zu umfangreich, bildum herauszufinden, wie sich was und wo zugetragen habe. Bald darauf sprach er von 'Wirrwarr'. Wer seine Ergüsse liest, muss davon ausgehen, dass der selbstverliebte Vorsteher der Justizkommission keine einzige Akte wirklich studiert und dafür happige Sitzungsgelder eingestrichen hat. Sein Wort ist keinen Pfifferling wert - überzeugen Sie sich nachstehend selbst. ...
Nun ist auch klar, weshalb Rether, anstatt auf mein Gesuch, Oberrichter Martis Betrug mit dem kostspieligen Freispruch zu untersuchen, alle Energien auf (s)einen, mir vorgekaukelten, Schlagabtausch mit der Polizei umlenkte und alle anderen, und zuletzt auch diese Zusage vehement leugnete. Mehr dazu - siehe weiter unten.

zur Geschichte


20.02.2014 Da sich meine bislang vergeblichen Bemühungen am 31.05.2014 zum 10. Mal jähren, richte ich meine Petition zu den gegen mich verübten Justizverbrechen diesmal sicherheitshalber via Mail an SVP-Kantonsrat und Mitglied der Justizkommission, Samuel Erb - ( vgl. doc. 1426 ). 24.02.2014 Heute geht eine Mail mit ähnlichem Inhalt an alle Mitglieder des Kantonsrates, damit sie über die üblen Machenschaften der genannten Schaffhauser Verbrecherrichter Bescheid wissen - ( vgl. doc. 1426.1 ).

Am 03.03.2014 ergeht mein konkreter Auftrag an die Justizkommission, wobei ich Heinz Rether aufgrund einschlägiger, früherer Erfahrungen explizit ausschliesse - ( vgl. doc. 1428 ).

Amtsmissbrauch, Verlogenheit und cholerische Strategien


Nun hat sich offenbart, weshalb Rether sich - trotz meiner klaren und schriftlichen Ablehnung dessen Person in meinen Gesuch an die JK - derart in Szene gesetzt hat. Einmal mehr fertigt er den hilfesuchenden Schaffhauser Steuerzahler mit derselben unterschwelligen und perversen Schuldzuweisung ab wie dereinst - ( vgl. cont. 215 ). Es wundert daher nicht, wenn der Herr mir den Dialog mit den 3 ausgeschlossenen Kommissionsmitgliedern unterschlagen musste. Aus wohl naheliegenden Gründen verfüge ich über keinerlei Nachweise, dass alle 5 Kommissionsmitglieder Rethers cholerisches Manifest des Grössenwahns mitgetragen - oder wenigstens gekannt haben.

Hätte Rether die Sache ehrlich abgehandelt, hätte er mich z.B. zumindest mit einem rechtsgültigen Papier über die angebliche Forderung der Richter punkto Öffentlichkeitsarbeit via rutzkinder.ch in Kenntnis setzen müssen. So, wie er über „Noldi“ schreibt, liegt es in der ‘Natur der Sache‘, wenn er alles unternommen hat, um Oberrichter Arnold Marti mit allen erdenklichen Tricks vor der sicheren Strafe und längst fälligen Zugeständnissen zu bewahren. Gegenüber dem ihm dadurch zwangsläufig chancenlos gegenüberstehenden Bürger hat Rether damit sein Amt massiv missbraucht; also vorsätzlich ein Offizialdelikt begangen.

So ist er meinem Gesuch, 'Das jüngste – und grösste - Justizverbrechen' um meine 71tägige, sinnlose Haft in keiner Weise nachgekommen. Stattdessen sein Ablenkungsmanöver mit einem erfundenen Sachverhalt - Ich zitiere:
Mi 02.07.2014 09:18

„P.S. Bitte senden Sie uns doch eine Kopie der Originalunterlagen der Schaffhauser Polizei, worin aufgefordert wird sie zu provozieren. Wir hatten besprochen, dass Sie sie entweder an Herrn Erb oder an mich senden“.

Da ich bis dato nicht über ein solches Dokument verfüge, berichtigte ich Rethers falsche Annahme unverzüglich. Doch dieser hatte sich daran festgebissen, wie ein Löwe an seinem Kadaver. So folgte am 08.07.2014 dieselbe Aufforderung zum zweiten Mal. Dann zu allem Übel auch noch zum dritten Mal mit der unterschwelligen Botschaft in der Vereinbarung, ich würde die JK auch noch bei ihrer Arbeit behindern. Dazu auch noch die Nötigung mit einem Maulkorb auf Lebzeiten, wovon anlässlich des Gesprächs mit Rether/Erb keine Rede war. Danach herrschte eisernes Schweigen. Auch, als ich ihm erklärte, dass so eine Akte nie existierte. Wie meine Nachforschungen inzwischen ergaben, will er mich für einen Schlagabtausch mit der Polizei missbrauchen.

Lästige Zeugen; "... kommen Sie nächstes Mal bitte ohne ..."


Ebenso undurchsichtig gestaltet sich seither der weitere Verlauf mit der Justizkommission bzw. das einseitige und eigenmächtige Vorprellen im Alleingang von Rether. Darum auch die Bemerkung vom Dienstag, 9. September 2014 20:09:
„Wir sind gerne bereit uns mit Ihnen aufs Neue zu treffen. Diesmal aber bitte alleine, ohne Begleitung. Schliesslich geht es um Sie und nicht um andere Schicksale.“

Und hier bestätigt er seine Ignoranz bezüglich meiner Akten und glaubt anscheinend allen Ernstes, von meiner Frau schreiben zu müssen, obwohl sie eine neue Familie mit zweierlei Kindern „aus dem Boden gestampft hat“. Und dann spricht er mir auch noch das Recht auf Rückforderung der von der Mutter trotz Erhalt, nochmals ertrogenen Alimentenzahlungen von Fr. 8100, ab!!

„Ihren Mails entnehme ich auch, dass Sie wieder Massnahmen gegenüber ihrer Frau ergriffen haben, obwohl Sie bei unserem letzten Treffen in Aussicht stellten hier auch Frieden einkehren zu lassen. Ich muss Ihnen sagen, dass sich ein solches Verhalten immer negativ auf Sie auswirken wird.“

… offenbar wollte er verhindern, dass ich seine Errungenschaften mit der Justiz 1:1 erproben - und feststellen würde, dass sich anstelle einer Befriedung der Situation mit der Justiz neu auch noch deren Racheakte - für meine Klagen bei der JK - manifestieren würden - Beispiel gefällig? Richterin Nicole Hebden - neu: Heingärtner - fällt einen Entscheid, wofür ich bei der SH-Justiz nie ein entsprechendes Begehren gestellt hatte!

Ein unerwartet grosszügiges Versprechen - kostenloser Verteidiger


Di 23.09.2014 22:33 Rether entspricht meiner Bitte:

"Ebenfalls bin ich bereit mich für einen kostenlosen Pflichtverteidiger einzusetzen."

Und dann habe ich nie mehr etwas gehört. … das sind wohl die vielen, grossen, nichtssagenden leeren Worte eines Politikers, welcher ausschweifende Reden hält, um am Ende nichts Greifbares preisgeben zu müssen.

Dienstag, 27. Mai 2014 08:58
"Die Sache ist so. Die Justizkommission kann selbst nicht entscheiden. Sie kann anregen, eine Sachlage genauer untersuchen oder dem Kantonsrat mittels eines Vorstosses Antrag stellen. That's it!"

Warum haben Sie denn nicht überpüft, ob meine Aussage über Ihren 'Noldi' Marti der Wahrheit entsprechen? Hier sind die Beweise seiner schurkenhaften Handlungen - einmal mehr ( vgl. cont. 437 )

Am Mi 12.11.2014 10:44 riegelt mich Rether mit
"Sie müssen zuerst gerichtlich beweisen, dass das Vorgehen der Schaffhauser Justiz betrügerisch war. Solange ist das lediglich eine Behauptung Ihrerseits. Einzig das Verhalten der Polizei konnten Sie uns belegen. …"

vollständig ab … mehr dazu in seiner
Mit einem weiteren - für mich bis dato einzigen positiven - Widerspruch, hat Rether sich selbst als Lügner entlarvt. So hatte er - die Justizkommission - es in der Hand, alle drei Pfändungen kurz vor deren gewaltsamen Durchsetzung zu stoppen. Schade nur, dass diese Amtshandlung Monate später für den Erpressungsversuch, meine Öffentlichkeitsarbeit mit „rutzkinder“ bezüglich des von mir beschriebenen Verbrecher-Packs einzustellen, oder es würden alle Rechnungen wieder reaktiviert … 'That's it' ... es eben nicht - Herr Rether!

Am Freitag, 24. Oktober 2014 18:20 unterstellt mir Rether Folgendes:
„Sie erwähnen immer wieder neue Namen aus der Schaffhauser Justizszene, die Ihnen Unrecht getan haben. Manchmal ist es halt so, dass man durch eigenes Verhalten als ungerecht empfundene Reaktionen der Gegenseite provoziert. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die gesamte Schaffhauser Justiz ausgerechnet gegen Sie verschworen haben soll, geht gegen null“.

Das kann wohl nur ein Politiker - etwas gleichzeitig bejahen und in Abrede stellen. Erst seine bestätigenden Worte bezüglich des mir zugefügten Unrechts, dann indirekte Schuldzuweisung mittels komplizierter Wortakrobatik. Und bemächtigt sich vorsorglich der „Selbst- und Fremdgefährdung“
„Legen Sie das Kriegsbeil bei Seite. Sie haben ausgezeichnet gekämpft. Aber irgendwann ist es genug. Hören Sie auf, bevor Sie sich oder jemand anderem Leid zufügen.“.

Dialog abgebrochen mit Nicht-Eintreten auf Fragen Unterstellungen und falschen Anschuldigungen und
Nach meinen X-fachen Beweisen zur Blockade des Rechts durch einzelne Exponenten der Schaffhauser Justiz weiss Rether nichts Gescheiteres, als mich zum Prozessieren bis zum Bundesgericht zu manipulieren. Meine sauber zusammengestellten Akten nach deren kriminellen Zusammenhängen persifliert er als 'Wirrwarr'. Das grösste Durcheinander jedoch hat er selbst; schreibt er doch allen Ernstes von einer Akte, wonach die Polizei dazu aufgerufen haben solle, den Schreibenden zu provozieren, damit man seiner habhaft werden könne. Meine Rückfrage , was ihn zu dieser Aussage veranlasse ignoriert er wohlweislich - will er doch den Fokus von der Justiz auf die Polizei umlenken. Damit missachtet er mein Gesuch - ( vgl. doc. 1428 ) - vollständig. Gleichzeitig verweigert er mir auch die Anhörung vor der ganzen fünfköpfigen Justizkommission aus fadenscheinigen Gründen. Es ist daher auch selbstreden, dass ich nie in den Besitz eines rechtlichen Papiers gelangen durfte, bis Rether mir den Dialog per E-Mail verweigert.

Damit hat Rether sein Amt infolge unehrenhafter Führung und Missachtung seines Gelübdes bei der Inpflichtnahme in krasser Weise missbraucht - StGB Art. 312, Ehrverletzung und üble Nachrede begangen StGB Art. 173.1. 98 , sowie die Verbrecher-Richter vorsätzlich und zu meinem Schaden begünstigt - StGB Art. 305. Auch seine Verlogenheit, keine Möglichkeit für die Wiederherstellung meiner Rechte haben zu wollen, hat er selbst widerlegt, indem er die anstehenden Rechnungen mehrere Monate - bis zu seinem unrühmlichen Abgang ausser Kraft gesetzt hatte. Gleichzeitig predigte er, keine Möglichkeit zum Eingreifen zu haben. Dem widerspricht jedoch die Schaffhauser Rechtsordnung deutlich, da geschrieben steht, dass die Justizkommission unter anderem auch Beschwerden gegen das Obergericht zu behandeln und klären hat. Des Weiteren kann der Kantonsrat auch Begnadigungen aussprechen, was mir ebenfalls unterschlagen wurde.

Nun, da sich Rether einmal mehr gegen meine Bürgerreche stemmt, muss ich leider mit an Sicherheit anzunehmender Wahrscheinlichkeit annehmen, dass er korrupt und nicht im Geringsten an einer ehrlichen Justiz interessiert ist. Daher wundert es nicht, wenn sein Wort in meinem Falle keinen Pfifferling wert ist. Diesmal wende ich mich nur noch an vier Mitglieder der Justizkommission - ( vgl. doc. 1482 ).
Auch die nachstehenden Auszüge aus seiner Boykott-Mail vom 12.11.2014 10:44 sprechen eine deutliche Sprache:

"Wenn Sie also entsprechende Fehler belegen können, dürfen Sie sich gerne Ihr Recht vor Bundesgericht oder zunächst in einem neuen Verfahren auf kantonaler Ebene erstreiten. Suchen Sie sich einen ausserkantonalen oder sogar ausländischen Anwalt, der Ihre Interessen entsprechend vertritt."

Dann entspringt seinem losen Mundwerk auch noch eine kleine Korrektur - schliesslich gibt es ja Anwälte des Systems, welche dieses System nicht in Frage zu stellen wagen:

"Wenn ein anderes Gericht (z.B. Bundesgericht) oder ein unabhängiger, anerkannter Jurist seine abweichende Beurteilung belegen kann, werden wir wieder tätig, vorher nicht."

In Sachen Unterschlagung meiner 140g Beweisakten auch noch das:
"Sie müssen zuerst gerichtlich beweisen, dass das Vorgehen der Schaffhauser Justiz betrügerisch war. Solange ist das lediglich eine Behauptung ihrerseits. Einzig das Verhalten der Polizei konnten Sie uns belegen."

Demnach hat er mir auch das fix - und sogar schriftlich - versprochene Schlichtungsgespräch mit der Polizei bereits wieder unterschlagen und bestätigt sogar noch meinen eigentlichen Auftrag, worauf er nie eingetreten ist:

"Hier hätten wir ein Schlichtungsgespräch mit einem Polizeiverantwortlichen organisiert, wenn Sie nicht im selben Atemzug zum wiederholten Male von uns verlangt hätten die halbe Schaffhauser Justiz strafrechtlich zu belangen …."

und versucht mich auch noch als Anstifter seiner strafbaren Handlungen zu persiflieren:

"Wenn Sie jetzt von mir als fünffachem Familienvater verlangen, ich solle etwas ungesetzliches tun, nur dass man Ihnen zu der Ihrer Meinung nach nötigen Gerechtigkeit verhilft, ist das ziemlich egoistisch."

vor drei meiner zur Erhaltung der Wahrheit mitgebrachten Vertrauenspersonen sagte Rether ohne mein Dazutun, Oberrichter Marti habe der Rücknahme der ungerchtfertigten Rechnung von Fr. 1200.- zugesagt. Mehr noch: Ich dürfe das Weitere Vorgehen mit ihm persönlich vor Ort besprechen. Und dann dieses 'Rückzugsgefecht:

... dass wir uns Ihrem Wirrwarr mit der Schaffhauser Justiz annehmen ...


"Es war nie Inhalt unserer ursprünglichen Abmachung, dass wir uns ihrem Wirrwarr mit der Schaffhauser Justiz annehmen …."

… welches er mit der üblen Unterstellung in Form der klassischen Schuldumkehrung parodiert:
"Hören Sie bitte auf die Schaffhauser Justiz öffentlich auf ihrer Homepage zu mobben. Das ist Mobbing per obiger Definition, da für ihre Behauptungen keine rechtsgültige Beurteilung vorliegt, sondern nur ihre Einschätzung. Wir leben aber immer noch in einem Rechtsstaat. "

Lesen Sie dazu Rethers Original-Mail - ( vgl. doc. 1478.9 ).
Dienstag, 9. September 2014 20:09

"Was wir (Justizkommission) sicher nicht machen können, ist eine Anzeige gegen die Polizei wegen Fehlverhaltens."

Können Sie sehr wohl. Da es sich um Amtsmissbrauch handelt, besteht sogar Anzeige-PFLICHT - d.h: eine kurze Information Ihrerseits genügt, und die Strafverfolgungsbehörde muss von Amtes wegen handeln. Den Tatbestand habe ich Ihnen ja vor geraumer Zeit mitgeteilt: Die Polizei hätte am 31.08.2004 unverzüglich meine Unschuld an Wahrenbergers Steinwurfattacke nachweisen, und danach den wahren Täter verfolgen können. Wie sie ja wissen, hat diese dann ihre eigenen Ermittlungen blockiert, indem sie - obwohl sie bestätigten, an besagtem Datum um meine Wohnung geschlichen zu sein - bewusst nicht an meiner Türe geläutet hatten … um mich weiterhin unter Zuhilfenahme von „in dubio pro reo“ indirekt schuldig sprechen zu können. … oder heisst das, dass Sie schweigen würden, wenn Sie Zeuge einer Schmiergeldübergabe oder eines Richters würden, der regelmässig eine Frau vergewaltigte oder Kinder missbrauche würde? Gerne würde ich von Ihnen erfahren, bei welchen Verbrechen Sie jeweils „ein Auge zudrücken“.
Do 25.09.2014 10:25

"Die Streitigkeiten haben schon vor Jahren begonnen. Es lässt sich – einmal abgesehen von den rechtskräftigen Entscheiden – im Nachhinein nur schwer sagen, wer was wann und wie gesagt und gemacht hat. Eine vollständige Aufarbeitung sämtlicher Fälle, wie dies Josef Rutz wünscht, ist deshalb selbst mit einem sehr grossen zeitlichen Aufwand ohnehin nicht möglich. Vielmehr scheint es angebracht, unter die ganze Angelegenheit einen Schlussstrich zu ziehen."

Bei Polizei und Justiz geht es normalerweise um Gesetze und Straftatbestände und nicht um die von Ihnen 'gehätschelten' Streitigkeiten. Da Sie ja von diesen 'rechtskräftigen' Entscheiden schreiben, sollten Sie diese auch lesen! . ... Dann erst können Sie eine kompetente und glaubwürdige Stellungnahme zu diesem Thema abgeben.

"gebe es auf einer von Josef Rutz betriebenen Homepage Eintragungen, welche sich gegen Behörden und Amtspersonen des Kantons Schaffhausen richteten, welche teilweise ehrverletzenden Charakter hätten."

Warum werden denn diese angeblich ehrverletzenden Beiträge von niemandem beanstandet oder auf dem Rechtsweg geahndet?? Warum hat Rether kein Interesse daran, diese und deren Standort genau zu benennen, damit diese berichtigt oder gelöscht werden? Warum können auch Sie nicht dazu Stellung nehmen, und J.R. mittels Fakten auf sein angebliches Fehlverhalten aufmerksam machen??

Und Präsident Martin Kessler initiiert eine gewaltige Schmierenkomödie


03.03.2014 Offenbar rechnete der amtierende Präsident des Kantonsrates - Martin Kessler - mit einem Durchbruch meiner Anliegen und organisierte in Zusammenarbeit mit einer Regierungsrätin eine ausgewachsene Schlammschlacht … ( vgl. Podcast ) - falls Beitrag entfernt wurde - hier. … Wälz Studer hat mir jegliche Stellungnahme unterschlagen! … hoch lebe die Bürgernähe unserer Schaffhauser 'Volkszertreter' … Ohne von den kriminellen Kantons- und Regierungsrats-Spielen zu wissen, richtete ich heute eine Bitte um Vermittlung auch an das Friedensrichteramt. Als nichts geschieht frage ich am 14.03. zum zweiten und am 07.04.2014 das dritte Mal nach, ehe ich dann am 10.04.2014 unverhofft den überraschend positiven Bescheid

"Wir haben Ihr Anliegen an die zuständige Aufsichtsbehörde weitergeleitet. Diese wird versuchen, mit der JK des Kantonsrats eine Ombudsperson zu finden, welche in vorliegender Sache vermitteln kann, ..." erhalte - Dok. 1441.8 von Friedensrichteramt

04.03.2014 Martin Kessler scheint einem allfälligen Durchbruch meinerseits mittels Nazi-Methoden begegnen zu wollen - ( vgl. doc. 1429 ).

Der feine Herr Kessler hat weitaus mehr getan, als sein eigentlicher Aufgabenbereich unter normalen Umständen umreisst. Wozu haben wir eine Justizkommission, die sich mit Beschwerden gegen die Justiz - z.B. die Staatsanwälte und sinnigerweise auch mit deren Wahl/Wiederwahl zu beschäftigen hat, wenn diese sich bequem in ihren Liege- pardon - Polsterstuhl fläzen und auf den Lohn - nochmals pardon - Arbeit lauern müssen - darum: Herr Kessler, Sie verhalten sich genau so unanständig, wie etwa der Dorfkönig einer fernöstlichen Bananenrepublik, der wütend seine Keule schwingt - ( vgl. doc. 1430 ).

Mo.14.04.14 wohl vom Friedensrichteramt 'ermuntert', spricht Heinz Rether auf meinen Beantworter:
" ... Wir - das sind ich und Herr Samuel Erb - möchten Sie ins Verwaltungsgebäude im Mühlental zum Gespräch einladen. Bitte rufen Sie mich an, damit wir einen Termin vereinbaren können. Hier noch meine Nummer, wo ich eigentlich immer erreichbar bin. Tanke vielmal Adiä“. - Dok. 1441.9

Eine Minute später meldet er sich erneut. Der Herr scheint - auch - zerstreut zu sein:
„Ich bin es nochmals, ... Heinz Rether, ... ich habe natürlich die Nummer noch vergessen: 052 649 .. .. . Tankä bitte“.

Reflexartig geht mir 'danke Friedensrichteramt' durch den Kopf, wenn auch ich aufgrund einschlägiger, früherer Erfahrungen, sehr skeptisch bin.

Rether macht ein unerwartet verblüffendes Angebot ...


Ein paar Tage später teilt er mir seine plötzlichen Beweggründe überdies auch per Mail mit - ( vgl. doc. 1443.7 ).
18.04.2014 Infolge monatelanger - willkürbedingter - Krankheit, reagierte ich dann erst, nachdem Rether am 16.04.2014 nochmals im obigen Sinne nachhakte - ( vgl. doc. 1443.81 ).

Wird heute der Grundstein für positive Justiz-Veränderungen gelegt?
06.06.2014 15:00 Uhr fand die seit 10 Jahren fieberhaft versuchte Kommunikation mit der JK statt - nur Rether und Erb statt. Um Missverständnissen oder Erlebnissen wie seinerzeit mit der Vormundschaftsbehörde - ( vgl. doc. H15 ). keinen Raum zu geben, erschien ich mit drei Vertrauenspersonen. Diese sind teilweise selbst Opfer behördlicher Machtwillkür. Wir wurden höflich empfangen und erhielten sogar ein Getränk.

Nach einer kurzen Vorstellungsrunde sind die Herren im Bilde. Rether rekapituliert noch kurz unsere frühere, etwas unschöne Begegnung, welche er, wie er betont, nicht in die jetzige, neue Situation einfliessen lassen will. Dann umreisst Rether kurz, weshalb nun die JK sich mit 'dem Fall Rutz' befasse. Dabei verweist er klar auf die unbefriedigende Situation, dass sich im ganzen Kanton aus finanziellen Gründen weder eine Ombudsstelle noch eine andere derartige Vermittlungsstelle zwischen Bürger und Staat finden lässt: "Da dies nun einmal so ist, haben wir den Auftrag, diese Hilfestellung zu übernehmen." Danach bittet er mich höflich, meine Anliegen vorzutragen. Also beginne ich mit der jüngsten Sache - der Gefängnisgeschichte und verweise auf meine Einträge meiner Homepage bzw. Einstellungsverfügung - ( vgl. cont 509 ) und Staatsanwalt Willy Zürcher - ( vgl. Cont. 300 ) . Dann die Angelegenheit, als Oberrichter Marti mich mittels 'meeh als en Freispruch chönd Si nid überchoo' um Fr. 1200.- betrog bzw. durch Finanzverwaltung erpressen liess.

Ich werde geduldig angehört und diesmal offenbar auch verstanden. Mehr noch: Die beiden Herren bestätigten Verhandlungen mit der Justiz, woraus die Sistierung aller Kosten im Umfang von inzwischen auf über Fr. 15'000 angewachsenen, unrühmlichen Gefängnis-Geschichte resultiert. Weiter habe sich Oberrichter 'Noldi' Marti, wie Rether in kollegial zu nennen pflegt, sogar bereit erklärt, die seinerzeit - J.R: wegen dessen Fehlurteils - zu Unrecht eingetriebene Rechnung von Fr. 1'200.- wieder an den Geschädigten zurückzuzahlen.

Nachdem Rether mir eröffnete, ich dürfe diese Angelegenheit mit OG-Marti vor Ort persönlich bereinigen, war ich völlig perplex und wusste im ersten Moment nicht, was ich dazu sagen sollte. … Erstmals seit Jahren konnte ich wieder Vertrauen schöpfen. Dies verschaffte mir wieder das zwischenzeitlich fast unbekannte Gefühl wohltuender Ruhe und eines tiefen Friedens; mehr noch: Ich hatte das Gefühl, mich endlich wieder eine Weile als freier Schweizer Bürger fühlen zu können.

Bedauert habe ich lediglich, dass Rether sich in dieser kurzen Zeit, mittels rasantem Themenwechsel ein zuverlässiges Bild zu verschaffen glaubte. ( … ) Nun bin ich am Akten sortieren und für die Aufarbeitung dieser schier unendlichen Geschichte zuhanden der Kommission und des Obergerichtes zusammen zu stellen.

21.06.2014 Um ein Haar wäre alles wieder gescheitert. Per A-Post ereilt mich die Pfändungsankündigung mit vom Betreibungsamt Schaffhausen angedrohter, unverzüglicher polizeilicher Vorführung, sollte ich dem drakonischen Diktat nicht unverzüglich Folge leisten. Demnach habe ich, unter anderem nach etlichen Rekursen bis ans Bundesgericht, für die betrügerischen Amtshandlungen seitens Staatsanwalt Willy Zürcher am 26.06. vor Ort inkl. Umtriebs- und Verfahrenskosten statt Fr. 500 nun rund das Doppelte zu bezahlen - ( vgl. doc. 1449 ).

23.06.2014 Auch das noch: Letzte Mahnung von Richter Sulzbergers vorauseilendem Gehorsam bezüglich der gewaltsamen Einstellung von Staatsanwalt Willy Zürchers Strafverfahren mittels Unterschlagung der Pflichtverteidigung - ( vgl. doc. 1451 ).

23.06.2014 Letzte Mahnung auch seitens Obergericht, wo Marti seinerzeit die betrügerische Einstellung des Strafverfahrens d. Willy Zürcher prüfungslos guthiess und den Gang ans Bundesgericht erzwängte - ( vgl. doc. 1450 ).

Sofort machte ich das Betreibungsamt per Mail auf diese Veränderungen aufmerksam und sagte die Vorladung ab. Postwenden kam dann die Nachricht, dass man mich in diesem Falle mit der Polizei vorführen lassen müsse. In der Folge unterrichtete ich die JK notfallmässig per Mail über die bevorstehenden "Vertragsbrüche" und ging völlig konsterniert, verunsichert und mit den schlimmsten Erwartungen meiner täglichen Arbeit nach.

Als ich dann unbehelligt wieder nach Hause kam, konnte ich in der Mail von Herr Rether nachlesen, dass er offenbar ausgezeichnete Arbeit geleistet und die Justiz dazu gebracht hatte, von weiterem Unrecht abzusehen.

28.06.2014 Betreibungsamt zum Dritten. Diesmal geht es auch noch um Lohnabrechnungen, Konten- und Krankenkassenauszüge und wieder die angedrohte Verhaftung!! - ( vgl. doc. 1452 ). Dies hindert mich indes nicht, dennoch an der fachlichen Kompetenz von Herrn Rether festzuhalten und ihm überdies an dieser Stelle ein grosses, herzliches Dankeschön auszurichten. So begann ich unter anderem auch ein paar unschöne Passagen auf meiner Homepage zu deaktivieren oder zu korrigieren. Dabei liess ich mich nicht vom Umstand beeindrucken, dass die von Rether angekündigte Bestätigung dieses 'Waffenstillstandes' seitens der Finanzverwaltung weiterhin wider das Abkommen unterschlagen wurde.

Obwohl ich wegen der Vergangenheit noch stark verunsichert und nach wie vor noch unter Stress stehe, lebt die Hoffnung auf baldige Rehabilitation auf und verleiht eine gewisse, wohltuende Zuversicht. In diesem Sinne erwarte ich dass die Justiz endlich von mir ablässt und den Terror via Betreibungsamt einstellt.

Wortbruch; Rethers vorsätzliche Verdrehung bekannter Tatsachen


Wie im Gespräch mit der JK weiter oben bereits erwähnt, habe ich in Anwesenheit dreier Zeugen explizit erklärt, wie Stephan Trösch von der Vormundschaftsbehörde fieberhaft nach einem Weg - mit der Polizei - suchte, um mich mittels 'FFE' - neu 'FU' - dauerhaft meiner Freiheit zu berauben - ( vgl. doc. H15 ). Via Laptop gab ich Rether Gelegenheit, dies einzusehen und reichte die Akte später in Papierform nach. Es ist daher unerklärlich, wie der Kommissionspräsident in seiner Mail vom Mi 02.07.2014 09:18 zu dieser Aussage kommen konnte:
"P.S. Bitte senden Sie uns doch eine Kopie der Originalunterlagen der Schaffhauser Polizei, worin aufgefordert wird sie zu provozieren. Wir hatten besprochen, dass Sie sie entweder an Herrn Erb oder an mich senden."Rethers Ansprechpartner scheinen wortbrüchig geworden zu sein

- in derselben Mail:
"Ich habe bei Ihrem ersten Mail umgehend mit den Verantwortlichen Kontakt aufgenommen. Ziel ist, dass wir die Forderungen bis im August sistieren können. Dann sollte ein Einigungsvertrag vorliegen. Man hat mir versprochen, dass dies noch vor den Sommerferien bestätigt werden kann. ( ... ) Ich hoffe sehr, dass die Sistierung aller Zahlungesforderungen bis ende August in den nächsten Tagen bei Ihnen eintrifft. So hat man es mir versprochen. ( ... )"

... wird die JK selbst zur Partei - Vereinbarung - ein Entwurf und ...


Offerte / Vereinbarung 1 vom 08.07.2014
Zitat
Herr Rutz hat drei Anliegen:

1. Die, ich glaube es sind drei, offenen Rechnungen aus seinen vergangenen Rechtsstreitigkeiten belasten ihn ausserordentlich und existenziell (Grössenordnung 14'000.- Fr.). Er ist finanziell am Ende und kann weitere Zahlungen schlicht nicht begleichen.

2. Im Fall "Steinwurf auf das Haus von Hans Wahrenberger" wurde er gemäss seiner Auskunft "in dubio pro reo" freigesprochen. Trotzdem musste er 1200.- Fr. bezahlen. Diese Ungerechtigkeit kann er bis heute nicht verstehen. Kann man das rückgängig machen?

3. Herr Rutz behauptet in Besitz einer Originalakte zu sein, in der die Schaffhauser Polizei von höchster Stelle dazu aufruft ihn zu provozieren. Allerdings haben wir noch keine Kopie davon erhalten.
Im Gegenzug erklärt sich Herr Rutz bereit in Zukunft alle Massnahmen gegen kantonale Institutionen oder beim Kanton tätige Einzelpersonen einzustellen bzw. rückwirkend entsprechende Dokumente dazu auf seiner Homepage zu löschen.
Diese Vereinbarung wird keinen endgültigen Charakter haben. Wenn Herr Rutz erneut tätig wird, werden seine Schulden wieder aktiviert.
--------------------
Können Sie mit diesem grob beschriebenen Inhalt leben?

Ich wünsche Ihnen erholsame Ferien ohne finanzielle Sorgen.


Anmerkungen J.R. zu '3.':
Hierin dürfte es sich um ein Missverständnis handeln. Diese Art Provokation ging von der Vormundschaftsbehörde - neu KESB - aus ( vgl. Dok. H15 u. H16 ) Es kann nicht nachvollzogen werden, weshalb Rether nach meiner mehrmaligen Korrektur noch immer an den völlig falschen Voraussetzungen festhält.

Ebenso war beim Gespräch vom 06.06.2014 nie die Rede von einer 'rückwirkenden Löschung entsprechender Dokumente auf seiner Homepage' die Rede. Mein Angebot lautete: Veröffentlichung des 'Happy-Ends', womit sich weitere Schuldzuweisungen auch ohne diesen Nötigungsversuch automatisch erübrigten. Damit hat Rether die Position des neutralen Vermittlers vorsätzlich verlassen. ...

Einsicht in Beweisdokumente verweigert und skrupellos abgewiesen


Er scheint auch nicht bereit zu sein, die Korrektur der ihm zugesandten Nachweise mehrerer, klar erkennbarer Justizverbrechen in die Wege zu leiten. Wie wird Rether weiterfahren - will er die Verbrecher-Richter mittels Erpressung des Rechtssuchenden schützen?

19.07.2014 Da mir Rether mit 'Können Sie mit diesem grob beschriebenen Inhalt leben?' die Korrektur allfälliger Fehler signalisiert, werte ich dies als Zeichen seiner Ehrlichkeit und trete gerne mit einer kleinen Korrektur darauf ein - ( vgl. doc. 1456 ).

21.07.2014 Wie beim Gespräch im Verwaltungsgebäude Mühlental besprochen, reiche alle wichtigen Akten zur Justiz- und auch Polizeiwillkür - zuhanden der gesamten Justizkommission ein - ( vgl. doc. 1457 ).

... Versuchte Nötigung zur Unterzeichnung eines einseitigen Vertrags


Der weitere Verlauf der Korrespondenzen lässt nur noch den einen Schluss zu - totale Ignoranz. Neu wird auch noch die zugesagte Rückzahlung von Martis Betrug mit den zu Unrecht erpressen Fr. 1200.- Verfahrenskosten trotz Blanko-Freispruch mitsamt der versprochenen Einigung mit dem Oberrichter selbst, kurzerhand unterschlagen!

Mit der folgenden weiteren, willkürlichen Unterstellung sollen die Türen zur Justizkommission bezüglich der Korrektur der verbrecherischen Handlungen durch die dritte Gewalt - wohl - vollends zugeschmettert werden:

"Die Streitigkeiten haben schon vor Jahren begonnen. Es lässt sich – einmal abgesehen von den rechtskräftigen Entscheiden – im Nachhinein nur schwer sagen, wer was wann und wie gesagt und gemacht hat. Eine vollständige Aufarbeitung sämtlicher Fälle, wie dies Josef Rutz wünscht, ist deshalb selbst mit einem sehr grossen zeitlichen Aufwand ohnehin nicht möglich. Vielmehr scheint es angebracht, unter die ganze Angelegenheit einen Schlussstrich zu ziehen." ...
Siehe Offerte / Vereinbarung 2 vom 25.09.2014 - ( vgl. doc. 1476 ).

Lobend zu erwähnen sind die drei sauber aufgeführten Rechnungen von ursprünglich total Fr. 1350.- Aber wo sind die restlichen Gebühren, Anwaltskosten von rund Fr. 12'650.-? Sind die nicht im 'Vertrag', wage ich zu bezweifeln, dass mir dies freiwillig erlassen wird. Darüber hinaus, fragte Rether explizit nach, trat jedoch bis dato nie mehr darauf ein.

Am 01.10.2014 nehme ich wie folgt Stellung zu den beiden, stark voneinander divergierenden Offerten der Justizkommission
- ( vgl. doc. 1477 ).

noch kein Eintreten auf folgende, nachgewiesenen Justizverbrechen

  1. Diverse Akten - Liste - ( vgl. doc. 1457 ).

  2. Einstellung des Verfahrens i. S. 71 Tage U-Haft ohne Gerichtsverfahren und ohne Pflichtverteidiger - ( vgl. cont. 509 )

  3. Wahrenbergers Steinwurfattacke zwecks m. fristlosen Entlassung - ( vgl. cont. 137 )

  4. alle weiteren Justizverbrechen der betrügerischen Seilschaft, Zürcher - Sticher - Sulzberger - Hebden (neu: Heingärtner) - Marti und Stamm-Hurter - ( vgl. cont. 244 )

Herr Präsident, warum verstricken Sie sich in so viele Widersprüche? Warum pflegen Sie ihre Aussagen praktisch durchwegs im Konjunktiv abzuhalten?


Sie schrieben am Do 26.06.2014 11:10
Ich habe das Mail an das Obergericht weitergeleitet. Ich hoffe sehr, dass diese jetzt auch zu ihrem Wort stehen. Zudem habe ich mit Herrn Marti bezüglich eines Vertragsentwurfes bereits Kontakt aufgenommen. Das wird aber auch noch bis nach den Sommerferien dauern.


Mi 02.07.2014 09:18
P.S. Bitte senden Sie uns doch eine Kopie der Originalunterlagen der Schaffhauser Polizei, worin aufgefordert wird sie zu provozieren. Wir hatten besprochen, dass Sie sie entweder an Herrn Erb oder an mich senden. ...

Darauf habe ich Rether mehrfach angesprochen und ihm erklärt, dass er womöglich etwas durcheinander gebracht habe und schickte ihm zum wiederholten Male Die Akte H15 u. H16, wo Beistand Stephan Trösch alles daran setzte, mich irgendwie mittels Zugriff der Zwangspsychiatrie zuführen zu können. Leider hat Rether bis heute nichts mehr verlauten lassen.

"Ich hoffe sehr, dass die Sistierung aller Zahlungesforderungen bis ende August in den nächsten Tagen bei ihnen eintrifft. So hat man es mir versprochen."

Auch dies ist bis heute nie eingetroffen.

Dienstag, 8. Juli 2014 09:24 Vereinbarung 1

Sie fragten:
"Können Sie mit diesem grob beschriebenen Inhalt leben?"

Dazu teilte ich Ihnen ausführlich mit, dass es nicht Ihre Aufgabe sein kann, der Justiz in dem Sinne zudienen zu wollen, indem Sie mir ohne deren Verlangen, einen Maulkorb - für meine Webseite - verpassen, währenddessen Sie gegenüber meiner Person keine Legitimation zur Überprüfung der von mir nachgewiesenen Justizverbrechen haben wollten.
Da Sie nie mehr auf meine Antwort bezüglich Ihrer vermeintlich höflichen Frage eintraten, gehe ich davon aus, dass Sie dies sowieso nicht beabsichtigt hatten.

Di 08.07.2014 09:49
Bitte melden Sie sich bei mir und zeigen Sie mir auf, welche ausstehenden Zahlungen an den Kanton es auch noch betrifft, falls die 14‘000.- Fr. dennoch zutreffen.

Auch hier blieben Sie mir die Antwort schuldig und ignorierten die noch ausstehenden gut Fr. 11‘000.-

Dienstag, 9. September 2014 20:09 (J.R: vom Di 05.08.2014 23:46 u. ...)
"Ihren Mails entnehme ich auch, dass Sie wieder Massnahmen gegenüber ihrer Frau ergriffen haben, obwohl Sie bei unserem letzten Treffen in Aussicht stellten hier auch Frieden einkehren zu lassen. Ich muss Ihnen sagen, dass sich ein solches Verhalten immer negativ auf Sie auswirken wird."

Seien Sie doch einmal ehrlich: Auch Sie hätten doch wissen wollen, ob Sie nach dem Eingreifen, der Aufsichtskommission dieser 'Neubeginn greifen würde' und Sie wieder als freier Bürger Ihr Dasein fristen können. … Nachdem ich mich leider vom Gegenteil überzeugen musste, stand somit fest, dass meine Situation sich bei Annahme Ihres Maulkorbes gegenüber früher sogar noch markant verschlechtern würde. … Ähnlich einem in ein Fuhrwerk gezwängten Esel dem man mittels einer langen Rute eine saftige Rübe vor die Nase hängt und ihn laufen lässt, bis er entweder verhungert oder vor Erschöpfung tot umfällt! … Dem Vater wird neu sogar die Rückforderung der unrechtmässig durch Mo Ba eingetriebenen rund Fr. 8100.- verunmöglicht, obwohl diese die genannte Summe zwei Monate nach Erhalt per Fortsetzungsbegehren sogar doppelt kassiert hat!! So viel zu Ihren scheinbar grundsätzlichen Vorbehalten gegenüber meiner Person, während Sie meiner Ex-Frau unterschwellig einen Heiligenschein 'zurechtbiegen' wollen. … Dazu Ihre aussergewöhnlich weitschweifige Stellungnahme vom
Dienstag, 9. September 2014 20:09

"Zu den Alimenten, die Sie zu zahlen haben kann ich nicht viel sagen. Das ist halt so. Nach einer Scheidung wird jemandem das Sorgerecht zugesprochen, der andere hat Unterhalt zu zahlen, bis die Kinder selbständig sind. So geht es zehntausenden unterlegenen Scheidungspartnern in der Schweiz. So steht es im vom Volk genehmigten Gesetz."

"Nur wenn ihre Nächsten wieder Vertrauen zu Ihnen haben, wird sich die Lage entspannen."

Wenn ich Ihre Aussage richtig verstanden habe, soll ich mich also auch schuldig fühlen, weil die Mutter mich beraubt hat - also eine klassische Schuldumkehrung?

"Bei der schlechten Behandlung Ihrerseits durch die Schaffhauser Polizei wird es eher schwierig jemandem im Nachhinein konkretes Fehlverhalten vorzuwerfen und ihn dafür zur Rechenschaft zu ziehen."

Wenn z.B. in einem Strafverfahren dem Täter nebst einem Diebstahl auch noch ein Tötungsdelikt nachgewiesen werden kann, ist er rechtlich erst recht greifbar. Wie kommen Sie dazu, auch hier die Situation unter umgekehrten Vorzeichen beurteilen zu wollen?

"Legen Sie das Kriegsbeil bei Seite. Sie haben ausgezeichnet gekämpft. Aber irgendwann ist es genug. Hören Sie auf, bevor Sie sich oder jemand anderem Leid zufügen." Ich habe kein Kriegsbeil ausgegraben. Und wenn Sie damit auf Selbst- oder Fremdgefährdung tendieren, warum haben Sie die hieb- und stichfest nachgewiesenen Justizverbrechen bis heute nicht zur Kenntnis nehmen wollen? Hier haben Sie sich in der Türe geirrt. Wenden Sie sich an meine Peiniger. Machen Sie sie auf ihre Verantwortung aufmerksam, wenn Sie eine Gefahr sehen wollen.

Mein Leumund war bis zum Zugriff in bester Ordnung. Und noch heute funktioniert mein Privat- und auch mein Berufsleben, angesichts der Umstände hervorragend. Ja, ich werde allerorten gelobt. Es ist schon vorgekommen, dass mir nebst einem herzlichen Dankeschön ein Trinkgeld von Fr. 100.- überreicht wurde.

Die Justizkommission eine Farce - der Rechtsstaat ein Schurkenstaat?


Solange in Schaffhausen das Recht für viele ehrliche Bürger, ohne entsprechende Schmiermittel offenbar kontingentiert und eine Ombudsstelle verwehrt wird, ist guter Rat teuer - ich verweise auf die brutalen, bis heute nicht wiedergutgemachten Schandtaten in 'Perversion P1).

Ich darf reinen Gewissens behaupten, alles Menschenmögliche für ein Dasein ohne politische Verfolgung getan zu haben. Für alles, was nun geschieht, weise ich jegliche Verantwortung weit von mir. Alle auf dieser Webseite gemachten Angaben genügten seit geraumer Zeit X-fach, um das gegen mich verübte Unrecht unverzüglich zu beenden.

Da der Kantonsrat - Justizkommission - im Wesentlichen an der Bestellung - Wahl - der erwähnten Verbrecherrichter beteiligt war, und ist, haften deren Mitglieder auch für den mangels Zurechnungsfähigkeit angerichteten Schaden der betreffenden Exponenten. Das heisst: Er ist wieder gutzumachen. Im Nichteintretensfalle werde ich fortan andere - sprich - überzeugendere Mittel zu gebrauchen wissen. ... Dies kann durchaus ein paar Millionen mehr, als meine Rehabilitation kosten - ich habe es andernorts genügend thematisiert. ... Sollte ich dennoch etwas vergessen haben, komme ich gerne darauf zurück.
Hiermit bitte ich alle, die dies lesen, wenn möglich meine gesamte Webseite unverzüglich zu kopieren und so zuhanden der Hauptverhandlung sicherzustellen. Sollte das Recht weiterhin blockiert werden, bitte ich Sie, meine drei Szenarios - ( vgl. Dok. 1424 ) zu bedenken und mir mitzuteilen, inwieweit Sie bereit sind, Ihre Wahl auch tatsächlich zu verantworten.


J.R. seit Anrufung der JK für die Justiz vollständig rechtlos?


Eines Tages wollte ich es genau wissen, wie weit die Vermittlungsbereitschaft der Justizkommission bereits gediehen ist. Aus diesem Grunde erfolgte am 04.08.2014 meine Strafanzeige gegen Mo Ba wegen Verdacht auf Diebstahl bzw. Veruntreuung doppelt kassierter Alimentenzahlungen im Umfang von Fr. 8100.- - ( vgl. doc. 1464 ). Lesen Sie nach, wie Kantonsrichterin Nicole Hebden - neu: Heingärtner, welche J.R. seinerzeit sogar mittels 'Tötungsdelikten' usw. zu brandmarken suchte, sich dieses Geschäft aneignete, obwohl meinerseits ein Auftrag an die SH-Justiz kategorisch ausgeschlossen wurde ( vgl. cont. 462 )

Was früher geschah ...


Hans Gächter Justizkommission ruft auf: 'da muss geholfen werden, ehe etwas Schlimmes passiert ...' - ( vgl. doc. 438.9 ).

Hat diese Polizei, den Räubern, welche für Hundert-Tausende von Franken eine bekannte Schaffhauser Autoreparaturwerkstätte - ich kenne den Geschädigten seither persönlich - komplett leerräumten, womöglich verklickert 'ergreifen Sie die günstige Gelegenheit, wir sind gerade mit dem Fall Rutz überfordert'? Hätte es bei der Polizei einen Anbau mit einem Juweliergeschäft, das gerade einem Raubüberfall unterzogen würde, käme die Polizei erst, wenn diese längst über alle Berge wären. Böse Zungen behaupten - wegen der möglicherweise bleihaltigen Luft. ... Es ist nicht gut, wenn diejenigen, die uns beschützen sollten, zu ängstlichen Marjonetten mit Aggressionspotenzial gegen missliebige Bürger werden - ( vgl. cont. 13 ).

Um nicht eines Tages selbst wegen Komplizenschaft mit verbrecherischen, staatlichen Individuen beschimpft, bild geächtet oder gar bestraft zu werden, muss sich der ehrliche Steuerzahler und Bürger in Schaffhausen offenbar mit juristischem Kalkül absichern. Aus diesem Grunde steht auch diese Webseite, welche für peinlich genaue Wahrheitstreue - meist mittels Originaldokumenten - bürgt. Da der Regierungsrat offenbar weitere ungeheure und sinnlosen Devestitionen bevorzugt, habe ich unseren sieben Steuergeldverdunstern mittels folgender Szenarios die Tragweite ihrer möglicherweise staatsfeindlichen Gleichgültigkeit explizit vorgerechnet - ( vgl. cont 510 )

Da auch ich wie vor einer Wand des Schweigens stehe, versuchte ich die fünf Herren wieder einmal zu staatsmännischer Höchstleistung gegen Rechtswillkür, Korruption und behördlich organisiertes Verbrechen zu gewinnen - ( vgl. doc. 1436 ).
Weitere eigenartige Amtshandlungen früherer Justiz- oder Petitionskommissionen - ( vgl. cont. 141 )

 
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