S. 190 .... 18.07.2011 von ....
Neubeginn   In Haft

71 Tage 'Untersuchungs'-Haft- seit März 2009 fehlt jeder Haftgrund!

Seit der ungeheuren Willkür von Untersuchungsrichter Willy Zürcher und seiner Gespielin, Haftprüfungsrichterin Nicole Hebden - neu: Heingärtner - liegt die verbrecherische Absicht, einen unbescholtenen Bürger mittels "Ausführungsgefahr", sowie "Selbst- und Drittgefährdung" aus dem Verkehr zu ziehen, auf der Hand.
Jahrelang versuchte ich mich vor dem zerstörerischen Zugriff korrupter Richter und Beamter zu schützen, indem ich um die Gewährung des freiwilligen Bezuges einer Gefängniszelle bat, solange mir das geschriebene Recht verweigert werde.

Nachdem Zürcher mich am 18.03.2009 in Isolationshaft gesetzt hatte, erfolgte die Einvernahme. Da er mir keinen Rechtsanwalt gewährte, versuchte ich mich gegen seine Willkür mit Schweigen so weit möglich zu schützen. Als er mir "Damit wird nur Ihre Inhaftierung entprechend verlängert" fügte ich mich dieser Erpressung. Meine strikte Forderung nach einem nicht-SH Pflichtverteidiger wies Zürcher ebenfalls ab: "Das kostet zu viel und kommt darum nicht in Frage. Wir haben hierorts Rechtsanwälte genug." Derjenige, der sich auch gegenüber unehrenhaft arbeitenden Richtern zu behaupten weiss, war ausgebucht.

Später hat mir ein Mithäftling - und auch sein -auswärtiger(!) - Verteidiger RA August Stolz - bestätigt, dass ich bereits zwei Mal von Zürcher erpresst und belogen wurde. In der Folge verlangte ich die Adresse des Gerichtspräsidenten von Andelfingen - Dr. iur. Lorenz Schreiber. Auch er hat sich seinerzeit nicht vom Schaffhauser Filz gefügig machen lassen. Angesichts meiner Ausgangslage musste ich mich Zürches Diktat fügen. Er teilte mir Rechtsanwalt Späti zu. ...


H1) Unter Haftandrohung verbotene Webeinträge zwecks Beweisführung wieder hochgeladen

23.08.2008 Nach nun mehr als zwei Jahre eisernem Schweigen, dürfte Zürcher sich der Aussichtslosigkeit seiner paranoiden und verbrecherischen Amtshandlungen bewusst geworden sein. Seine Strategie dürfte sich nun auf verschleiern und die Sache irgendwie im Sande verlaufen lassen, beschränken. Nachdem mir gewisse Insiderinformationen zugetragen wurden, hatte ich kurz nach Ende der Haft Gewissheit, dass da einer demnächst die Unterstützung seiner "engsten Filzbrüder" verlieren wird. Dennoch kam ich dem Delinquenten ein wenig entgegen und versprach, bezüglich meiner Beiträge über Amok zurückzubuchstabieren. So entstand KOMA - ( vgl. cont. 119 )

September 2011
Um die Pervertierung des Rechts sachdienlich darzutun, schalte ich die massgebenden, mir von Zürcher seinerzeit unter Haftandrohung verbotenen Artikel zuhanden meiner Beweisführung notfallmässig wieder frei. Während der 71tägigen Beuge-U-Haft unterstellte mir der Richter, hierin handle es sich um Aufrufe zu Gewalt. Trotzdem verbot er mir jedoch gleichzeitig monatelang, (!) diese Einträge zu editieren oder zu löschen - ( vgl. doc. G56 ). Und dann der riesige Widerspruch bei der Haftentlassung - ( vgl. doc. G159 ) und dazu meine Bitte, Zürcher möge seine fixe Idee auch finanzieren - ( vgl. doc. 160).

und nun zu Zürchers "Aufrufen zur Gewalt" ...
  1. Exklusivbericht mit etwas spektakulären "Begleiterscheinungen (Ausdruck Homepage Nr. 1)" ( vgl. doc. 114 )

  2. "... und die Gefahr einer Affekthandlung steigt massiv ..." auf Seite 1 stammt aus der Feder von Sekretär Fredy Fehr selig - ( vgl. doc. 567 ) - auch 236 Diese Doks 236 u. 567 ... hat dann der feine Wachtmeister Christian Laus 1:1 übernommen und für den sog. STAATSANWALT vollständig aus dem Zusammenhang gerissen, als ob es sich um die persönliche Aussage von josef : rutz handelte. der mutmassliche Robert Haller von der Leitstelle Sicherheitspolizei unterzeichnete ebenfalls für die vermeintliche Richtigkeit - siehe Dok. G6.09. Überdies gelte ich als geschieden. Gleichzeitig wird mir eine Ehefrau namens Mo Ba - Am untergejubelt. Mehr dazu in ( vgl. cont. 91 )

    "... schreibt der Angeschuldigte, dass durch eine Unachtsamkeit seinerseits ein Millionenschaden entstehen könnte (Ausdruck Homepage Nr. 3)" siehe Seite 2 Abs. 1
    "... Weiter berief sich der Angeschuldigte auf ein nicht näher umschriebenes "Notrecht (Ausdruck Homepage Nr. 3, S. 2) ..." ( vgl. doc. G114.1 )

  3. G114.2 seither müssen SH-Zeitungsabonnenten wohl jederzeit mit einer Hausdurchsuchung rechnen ( vgl. doc. G114.2 )

  4. ... Das Schweizer Fernsehen unterschlägt die Wahrheit und vergleicht Josef Rutz mit dem Zuger Amokläufer Friedrich Leibacher - ( vgl. doc. G114.3 )

  5. Diverse weitere Zusammenhänge betreffend angeblicher Drohungen, Zwangspychiatrisierung, Suizid usw. - ( vgl. Cont. 365 )


H2) Pervertierung des Rechts bzw. betrügerischer Amtsmissbrauch

KESB - Franziska Brenn und Lucien Brühlmann gewinnen Willy Zürcher zum Komplott, :Josef :Rutz vermittels der drei Briefe seiner Kinder als Gefährder zu persiflieren und auf diese Weise der Beugehaft zuzuführen - ( vgl. doc. G114.3 ). Mit den unwahren Aussagen betreffend meine Person begeht Zürcher Rechtsperversion: Er unterstellt mir Handlungen, die ich nicht begangen habe. Auf diesen Handlungen werden weitere Entscheide aufgebaut:
  1. "... und sich die Situation im August 2008 zuspitzte, wurde der Angeschuldigte am 07.08.2008 wegen Ausführungsgefahr inhaftiert. ..." etwas weiter unten suggeriert Zürcher, ich hätte die Mail vom 07.04.2008 im August gesendet: ' ... Im August 2008 spitzte sich die Situation zu. So erklärte der Angeschuldigte in einem Mail an seine geschiedene Ehefrau:' "Was, wenn meine Kräfte doch nicht reichen und ich beispielsweise nur noch bis zum 08.08.2008 durchhalten kann?"
    Zitat
    J. R: Zürcher war demnach ganze 4 Monate bereit, einem Amoklauf oder Mord in Kauf zu nehmen, um am letzten Tag zu propagieren, den Beklagten kurz vor einer todbringenden Straftat gestoppt zu haben. Seine üble Nachrede fand ihren Kulminationspunkt in "gegenwärtig sind sogar Tötungsdelikte nicht auszuschliessen". Ein sog. Staatsanwalt MIT Hirn hätte gemerkt worum es hier geht - Besuchsrecht ... und alle Probleme sind gelöst - wie :Josef :Rutz dies - hier erst recht - bezeugte - ( vgl. doc. 1134 )

  2. In der 'Haftprüfung' erfolgt eine weitere üble Nachrede, zum Zwecke, Dr. Giebeler bei der Zwangspsychiatrisierung meiner Person ein gefälliges Gutachten zu entlocken: 'Zudem schrieb er auf der Homepage, er wisse nicht mehr weiter und befinde sich in einer auswegslosen Situation bzw. sei am Ende.' - ( vgl. doc. G48.8 ). ... In Tat und Wahrheit zitierte der Beklagte die Aussagen einer bestimmten Personengruppe: "Im Brief vom 25.10.2002 - Dok. 72 an das A. f. J. und im Protokoll der VB Dok. 121 vom 10.12.2002 sind folgende Aussagen festgehalten:
    Zitat
    „anschliessend möchte ich Sie eindringlich auf äusserst verärgerte Mitbewohner aufmerksam machen. Die, wenn sie einmal nicht mehr weiterwissen, zu allem fähig sind! "

    Seinerzeit habe ich auch die Polizei erfolglos über eine makabere Erfahrung mit dem sog. Untergrund orientiert. Damals bot mir jemand ernstlich an, er könne mir Waffen und auch Munition beschaffen, die sogar zwei Panzerwesten zu durchdringen vermöge. Es handle sich um sogenannte Cop-Killer Munition

  3. "... Die Erstellung des Gutachtens dürfte sich verzögern, weil der Angeschuldigte nicht bereit war, eine Entbindung vom Arztgeheimnis für die Ärzte des Psychiatriezentrums Breitenau zu erteilen ..." ist gelogen: J. R. verlangte strikte den Einbezug seines Hausarztes Dr. Flubacher, der ja bekanntlich Kantonsarzt ist. Er kannte bzw. kennt mich und meine Geschichte am besten!

  4. Verstoss gegen die Justizvollzugsverordnung § 73 Abs. 2 Das Recht auf unkontrollierten Verkehr und Besuch steht nur der zugelassenen Rechtsvertreterin oder dem zugelassenen Rechtsvertreter, dem Vormund sowie schweizerischen Amtspersonen oder konsularischen Vertretungen zu.
    Auch dagegen hat Zürcher verstossen: Sämtliche Briefe von und an den Pflichtverteidiger, die Vormundschaftsbehörde, die Sozialarbeiterin, wie auch an den Andelfinger Gerichtspräsidenten wurden von Zürcher zensiert. Pikant: Späti hat dies stets hingenommen, wohl, weil er dem Staatsanwalt sowieso näher stand als dem Beklagten.

WENN dasselbe Untersuchungsrichteramt (URA) EINEN Pädophilen, der ein Mädchen gleich mehrfach missbraucht und misshandelt, weiterhin auf freiem Fuss "lustwandeln" lässt, ist das des Guten zuviel. Vor Allem deshalb, weil Ein Psychiater auf die mit Sicherheit anzunehmende Rückfälligkeit dieses Mannes hingewiesen hat.

Im Gegensatz zu mir, Kam der Mann für lediglich Drei Wochen in U- Haft . Man möchte meinen, im URA würden zur Bestimmung des Strafmasses lediglich Münzen geworfen. Oder anders herum: Wenn Zürcher mich ohne jeglichen nachweisbaren Tatbestand mittels " Ausführungsgefahr "für 71 Tage meiner Freiheit beraubte, so hätte dieser Mann bis zum - kürzlich erfolgten - Urteil dauerhaft in Gewahrsam gehalten werden MÜSSEN!

Krass: Ein Gewalttäter, der eine Frau an den Haaren herumzerrte und mit einer Pistole bedrohte, einer Sozialarbeiterin mit Tod, Erschiessen, Flammenwerfer u. Vergiftung deren Kinder drohte, ist nach 56 Tagen U-Haft wieder ein freier Mann. Die gesamten Gerichtskosten gehe auf die Staatskasse und sein Verteidiger erhält HONORAR VON Fr. 1500 von der Staatskasse. Ein krasser Widerspurch zum Fall Rutz - ( vgl. doc. )!

Nachdem Zürcher mich um Drei Monatslöhne beraubt hat, läßt er mich plötzlich und ohne geringste Veränderung der Situation frei - Mir blieb kaum noch Zeit zum Packen . Auf einmals setzt der Mann sozusagen voraus, dass meine Aussagen glaubwürdig sind und stösst mich mit diversen Auflagen schier zum Gefängnis hinaus. ( vgl. doc. G159 )

Infolge massiver Finanzknappheit bitte ich Zürcher höflich um den Nachweis der Finanzierung der mir von ihm aufgepressten Zwangspsychiatrisierung. Im Nichteintretensfall würde ich die Behandlung wegen Finanzknappheit - drei fehlende Monatslöhne wegen Beugehaft unverzüglich abbrechen. (vgl. doc G160 )

Nachdem keine rechtzeitige Antwort erfolgte , gestattete ich mir ausnahmsweise , anstelle von Zürcher SELBST zu entscheiden. Nach der ersten kostspieligen Konsultation meines Hausarztes - laut Zürchers Auflagen spielte es keine Rolle, ob ich nun einen Arzt oder Psychiater aufsuchen würde(!?). Den zweiten Termin beim Hausarzt sage ich sofort wieder ab. Zürcher erhält diese Information (vgl. doc. G163 )

Welche Schaumschlägerei Zürcher inszenierte, um dem Angeklagten Handlungen zu unterstellen, die dieser nachgewiesenermassen nie begangen hat, ist nachstehend mit Originaldokumenten bezüglich Zwangspsychiatrisierung vermittels Püschel - Giebeler - Berthel - Böhm ausführlich illustriert - ( vgl. cont. 263 )

Diebe, die diverse Einbrüche verübt haben, werden nicht mittels Ausführungsgefahr festgehalten. Diese lässt man gewissermassen mit der Empfehlung auf die Bevölkerung los: Wenn Du es tun musst, dann tue es bitte anderswo - ( Siehe Polizeibericht )


H3) Selbstmord- bzw. Suizidtest nach Verweigerung der Medikamente? ...

... Trotz Röntgengerät "lieferte" Gefängnisverwaltung ein kleines Waffenarsenal direkt in die Zelle ... auf Anweisung von UR- Zürcher?



Man gibt dem Häftling Gelegenheit, in der Zelle Selbstmord- bzw. Suizid zu begehen - ( vgl. cont. 217 ) ...
obwohl Zürcher im Haftbefehl vom Vorjahr "Selbst- und Drittgefährdung ..." festhalten liess - ( vgl. doc. 1134 )

H4) Ausführungsgefahr - nachgewiesenermassen weder vor noch nach Zürchers Intrige

Angesichts des Kriminalisierungs- und Inhaftierungswahns der Schaffhauser Juristik hat der Vater beizeiten mehrfach und eindringlich darum gebeten, zu seinem Schutz freiwillig ins Gefängnis gehen zu dürfen. Diese Bitte war ausdrücklich mit der Dauer des verbrecherischen mütterlich- behördlichen Besuchsboykott gekoppelt - ( vgl. cont. 268 )

Merkwürdig. Während Zürcher mich 71 Tage meiner Feiheit beraubt, wird meine Strafanzeige vollständig blockiert. Der Richter heisst die mir anlässlich meiner letzten Inhaftierung durch die Vormundschaftsbehörde versprochene Mediation unterschlagen, das Besuchrecht weiterhin böswillig verweigert und meine Kinder deswegen schwer seelisch misshandelt werden - ( vgl. doc. 1162 )!

H5) ist Zürcher ein Sklave der Freimaurerei?

Wenn Richter ihre Aufgabe - die gesetzlichen Grundlagen aufrechtzuerhalten - nicht mehr wahrnehmen, müssen dem wohl einschneidende Veränderungen zugrunde liegen. Da bietet sich eine fremde, ausbeuterische und macchiavellistische Ideologie gerade zu an. Da mir bisher alle nicht gesetzestreuen Richter - wie auch diverse andere sogenannte fixbesoldete Staatsdiener strikte die eidesstattliche Erklärung gewissenhafter Arbeitsweise verweigerten, muss es sich um eine besonders aggressive Ideologie handeln. Dazu höre ich immer wieder, dies sei aufgrund der Grenznähe auf infiltriertes Nazitum oder Freimaurerei zurückzuführen. Das Ergebnis meiner Nachforschungen ist frappierend - ( vgl. cont. 86) ... ebenso auch die die um drei Jahre verschleppte Einstellungsverfügung ( vgl. cont.509 ) und Abwälzung von mehr als 14'000 Franken Verfahrenskosten auf den Schreibenden!! ... Zürcher ist wohl selbst ein Verbrecher - ( vgl. Cont. 40 )