S. 225 . . . 07.03.2008 .... von ....
Nur noch Schildbürger in der Vormundschaftsbehörde - KESB ?



Da ich als Gemeindearbeiter parallel zur regulären Arbeit auch noch Wochenendpikett am Rheinfall und auch bei der Feuerwehr leiste, bat ich Beistand Stephan Trösch mit Brief Dok. 317 vom 20.11.2003, er möge doch so freundlich sein und mit der Besuchsplanung noch ein paar Tage zuwarten, um Terminkollisionen und umfangreiche Planungsänderungen zu verhüten. Leider wertete der unflexible Bürolist meine Bitte als Kampfansage, plante darauflos und unterstellte mir mangelndes Interesse an meinen drei herzigen Kindern. Da Trösch mich ignorierte, wurde ich etwas deutlicher und teilte ihm den genauen Sachverhalt nochmals mit.

Gleichzeitig platzte mir ob seiner Willkür der Kragen wie folgt:
"Übrigens: Auf nächsten 1. April soll für übereifrige Beamte ein neuer Wirkungskreis geschaffen werden: Um den Rheinfall vor Abnützung zu schützen, werden Träger aufgeboten, die das Wasser bei der ARA Röthi abschöpfen und es bis zum Schlössli Wörth tragen. In Gedanken sehe ich Sie schon, wie Sie auch das falsch interpretieren und das Wasser ächzend in umgekehrter Richtung schleppen. ..." - ( vgl. doc. 335 ).


grosses Lachen Da nichts zu machen war kam es zum Leserbrief "Schildbürger in der Vormundschaftsbehörde (VB)?" ( vgl. doc. 337 )

Bedenklich, wenn Beamte von Rachegelüsten getrieben ihre Emotionen ausleben müssen! Beistand wirft das Handtuch und bestraft der Einfachheit halber die Kinder, indem er sie zu Halbwaisen macht (vgl. doc. 349 )

Gericht bestätigt - Vater erpresst wegen Leserbrief:
Infolge Vernachlässigung der Kinder musste der Vater dem Jüngsten die Windeln wechseln. Daher hätte eine Klage der Mutter zwangsläufig zu einem Fauxpas und Strafe für ihre Verletzung der Aufsichtspflicht geführt!

Von der Mutter beim Besuch der allein anwesenden Kinder und deren Cousins ertappt und angezeigt - also ein klassischer Hausfriedensbruch. Hatte gerade dem jüngsten Kind die überfüllte Windel gewechselt. Erzwungenermassen kommt es zur Einstellungsverfügung durch die Staatsanwaltschaft!( vgl. doc. 475 )

... Kindsfernhaltung ist eine gängige Strategie ... aber wozu, warum? ... Grenzenlose Arroganz, oder wer sich wehrt, wird gänzlich entrechtet. ... 10 Jahre später oder als die KESB ins Leben gerufen wird, kommt die erschütternde Bestätigung: Es IST eine perverse Strategie - um Familien wenn irgendmöglich zu spalten und zu zerstören.

Warum anders sollten diese KESB's einen Elternteil übervorteilen und den anderen dermassen entrechten, sodass er gezwungen ist, sein bisschen Vermögen entweder der KESB, seinem sog. 'RECHTS'-Anwalt oder den Richtern direkt abtreten zu müssen? ... Die Wahl erscheint wie zwischen Pest, Cholera, oder sinnigerweise Covid-19! - Pech hat er allemal.

Erpressung des Vaters auch durch Kindsmutter bestätigt:
Klägerin:
Es geht gar nicht, dass die Kinder ihn nicht mehr gesehen haben, er schlich ja ständig um sie herum. So gesehen hat ein Kontakt stattgefunden. Das Besuchsrecht war aber in dem Sinne unterbrochen, dass die Kinder nicht mehr zu ihm nach Hause gingen. Nach dem Bericht des KJPD wurde es wieder aufgenommen, und zwar derart, dass man einen Samstagnachmittag ausmachte, dann einen halben Tag, schliesslich einen ganzen Tag, langsam baute man das auf. Es war dann aber so, dass er an die Öffentlichkeit ging mit dem Bericht "Schildbürger in der Vormundschafts-behörde" am 11. Dezember 2003. Seit da ist das Besuchsrecht unterbrochen.


Seitenanfang