S. 22. . . 27.06.2010 von ......
Besuchsvereinbarung Eltern; sogar eine Lösegeldforderung der Mutter wäre edler gewesen
Der Grundtenor dieser Vereinbarung, die man dem nun - in U-Haft - ausgelieferten Vater unterbreitete, lässt auf eines schliessen: Es sind so viele Schikanen einzubauen, dass der Vater keine Chance hat, die Probezeit zu bestehen. Wenn die Mutter als perfekt - und der Vater grundsätzlich an allem schuld - zu sein hat, kann nichts Gutes zustande kommen.
Ich frage mich, wie eine Mutter und gewesene Ehefrau den Vater dermassen demütigen und entrechten muss, zumal das Gesetz ein Besuchsrecht vorgesehen hat, das ohne jegliche Erpressung vonstatten ginge.
Wenn es so weiter geht, wird die Mutter eines Tages mit dem Segen der Neuhauser Vormundschaftsbehörde Lösegeld vom Vater einfordern, falls dieser die Kinder jemals zu Gesicht kriegen kann, solange die Kinder nicht selbst intelligent genug sind, aus diesem profanen Drecksgeschäft auszusteigen. Womöglich wird es die Mutter so weit treiben, bis unsere Nachkommen alt genug sind, und wieder herstellen, was ihnen gefällt. Und dann wird die Mutter eines Tages in derselben Verbitterung wie ihre drei Mal geschiedene Grossmutter enden, wenn die Kinder Einsicht in die Akten des Vaters genommen haben. ... Unrecht tut selten gut!
Hoffentlich kommt die Mutter noch rechtzeitig "zum Verstand" - hoffentlich. Ein wenig Frieden wäre ihr zu gönnen, zumal sie ja nun den Mann ihrer Träume haben müsste. ... und vor lauter Glück alles täte, um die Beziehunge der Kinder zu ihrem Vater zu ermöglichen. ... Wer eine neue Familie gegründet hat, müsste doch jetzt noch im etwa "dritten Himmel" schwelgen, es sei denn irgendwo lauere schon wieder das Damoklesschwert.
Besuchsvereinbarung mit der Mutter; fast wie bei einer Geisselnahme!
Der Status, der hier der Mutter verliehen wurde, hat mich zum Vergleich mit einer Geisselnahme bewogen. Denn nirgendwo wird festgehalten, dass die Mutter mit sofortiger Wirkung alle wichtigen Veränderungen in Sachen Schule, Gesundheit, Sport usw. freiwillig dem Vater zukommen lässt. Da man den Vater fast wie einen Pädophilen Psychopathen denunzieren musste, hätte auch festgehalten werden müssen, dass die Mutter sich nach nun vier Jahren auch an die Ihr zur Last gelegten Auflagen zu halten hat.
Seinerzeit hat die Frau einen massiven Wasserschaden im Haus verursacht, und diesen behelfmässig reparieren und die angefaulten Balken zudecken lassen. Jetzt ist der Putz bereits wieder kaputt. Als sie auszog hat sie 18 Monate lang das Haus an eine Person vermietet, die mit den Hunden und derArt und Weise wie "gehaust" wurde, Schäden für mehrere Tausend Franken angerichtet und darüber hinaus die gesamte Miete beschlagnahmt!
Da die Mutter alle Fotos verweigerte, legte Richter Oechslin damals fest, dann müsse sie wenigsten die Negativer herausrücken. Ebenso ein paar Möbel. Da nichts geschah habe ich mich an das Gericht gewendet und gebeten, diese eigenartige Frau sei dazu zu bewegen, auch den ihren Teil des Scheidungsurteils einzulösen. Da wurde ich auch noch ab- und an das Betreibungsamt verwiesen. ...
Fazit: Mit Geld-gierigen und hasserfüllten Frauen ist nicht gut "Kirschen essen" - ( vgl. cont. 310 ).
Makaber
Zu den 4 Zutrittsverboten wurde mir - ohne Wissen des Richters - noch ein weiteres hinzugedichtet. Plötzlich auch noch 50m Sicherheitsabstand zum Haus der EX-Schwiegereltern! Ich hätte also nach getaner Arbeit, nicht mehr mit dem Bus nach hause fahren dürfen, da sich die Haltestelle in diesem 50m-Rayon befindet. Man wollte mich gewissermassen dazu erpressen, meine Einkäufe ein paar Haltestellen weit mühselig heimzuschleppen, anstatt über den verbotenen Töbeliweg in ein paar Minuten vor der Haustüre zu stehen!
Dabei dürfte ich mich doch zumindest auf ein wenig mehr Verständnis einrichten, zumal der EX-Schwiegervater sich ja nicht scheute, tagsüber per Auto vor meinen Briefkasten zu fahren, um diesen zu plündern, wenn er Nachrichten von oder an meine Kinder vermutete - ( vgl. cont. 88 ). |
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