S. 233 . . . Dat. .... von ....
betrügerischer Amtsmissbrauch mittels gegensätzlicher Rechtsauffassung unter Richtern
Untersuchungsrichter Willy Zürcher:. Um die willkürliche Inhaftierung des Vaters nicht zu gefährden, instrumentalisiert er die KESB, :Josef :Rutz die drei angeblichen Absagebriefe seiner Kinder unter keinen Umständen weder einsehen zu lassen noch herauszugeben.
Daraus konnte :Josef :Rutz im Nachhinein eine gewalttätige Aktion als Haftgrund angedichtet werden. Diese wiederum sollte entschärft werden, indem KESB Lucien Brühlmann planmässig im Gefängnis erschien und :Josef :Rutz für einen Augenblick Einsicht in diese Briefe gewährte. Er behielt die Papiere stets in seinen Händen, um :Josef :Rutz jeglichen Versuch, sich diese anzueignen, verwehrte. ... Sicherheitsvorkehrungen, als ob sie einen Massenmörder mit seinem Opfer hätten zusammenbringen wollen !
Mit derselben Profanie wird dem Vater die Einholung eines graphologischen Gutachtens abgesprochen, welches die Authentizität der drei Briefe abschliessend beurteilen soll. Zürcher begründet wie folgt: "... Gutachten können sie bei allfälliger Abänderung des Scheidungsurteils (Alimente) verlangen." ...
Doch auch Gerichtspräsident Werner Oechslin scheint sich mit dem Untersuchungsrichter abgesprochen zu haben: Gutachten ohne jegliche Begründung unterschlagen. Darüber hinaus erpresst er den Vater trotz und der angeblich kategorischer Ablehnung durch seine Kinder, weiterhin Alimente zu zahlen. Darüber hinaus hat der sog. RICHTER alle geforderten Infos über gesundheitliche, sportliche oder schulische Belange mit Kosten von Fr. 5327.90 abgeschmettert.
Alles in allem eine äusserst pervers inszenierte Falle: Die klare Anfrage bezüglich Durchführbarkeit meiner Anträge unter Einbezug einer allfälligen (erneuten) Befangenheit oder Willkür wird mittels kurzfristiger Vorschussforderung von Fr. 2'000.- abgeblockt. Darauf verlangt der Vater die klare Absage gegen betrügerische Amtswillkür, Freimaurerei oder andere staats- bzw. demokratiefeindliche, satanische Zirkel.
Meine Abklärungen punkto ehrlicher Verfahrensführung im Fall Rutz verlaufen im Sande. Ebenso wird auch das mir von Zürcher und VB-Brühlmann eben erst zugesagte graphologische Gutachten mit Dok. 1183 sinngemäss durch KG-Lenhard unterschlagen: "Für das beantragte graphologische Gutachten ist das Kantonsgericht nicht zuständig." Der betrügerische Amtsmissbrauch ist offenbar - ( vgl. doc. G12.9 )
Hausfriedensbruch; Anzeige der Mutter wird von der Staatsanwaltschaft mittels Einstellungsverfügung abgewiesen, obwohl der Vater geständig ist. Er hat während der Abwesenheit der Mutter die Kinder besucht und dem Jüngsten die übervolle Windel gewechselt. - Also ein eindeutiger Hausfriedensbruch - wie von der Mutter beanzeigt. ... Oder wog das mögliche Indiz der Vernachlässigung/Verwahrlosung dermassen schwerer, dass Peter Sticher die Dummheit einer hasserfüllten Mutter notfallmässig mittels Nichtanhandnahme kaschieren musste? ( vgl. doc. 475 )
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