S. 390 . . . 05.05.2010 .... von ....
Tod im Gefängnis SH; Polizei sollte mit Dignitas zusammen arbeiten



Das nach EU-Menschenrechtskonvention nicht mehr zulässige Schaffhauser Gefängnis gerät neu auch noch als Sterbehospiz in die Schlagzeilen. Man hat ja schon öfter von Betroffenen gehört, dass SH-Polizisten im harten Zugreifen geübt sind und dies mitunter sogar mit Freude praktizieren. Einem Bekannten, der infolge langer Haft am Verzweifeln war, wurde seinerzeit gesagt, wenn er sein Leben androhungsgemäss beenden würde, wäre dies die ideale Lösung(!).

Auch ich habe dies damals erlebt, als man meine Vaterrechte gewaltsam beendeten. -Mit 2 Autos voller Polizisten sind sie zu meiner Verhaftung vorgefahren.Sofort wird der Vater in Handschellen gelegt, als ob es sich um Schraubstöcke handelte.Dann wird er ins Auto katapultiert, für rund eine Viertelstunde alleine im Polizeiauto belassen und irgendwann ins Gefängnis gekarrt.

Im Gegensatz zum Nigerianer habe ich es überlebt und werde später einmal aussagen können. ( vgl. Cont. 217 - oder der ultimative Suizidtest )

Als man mich eingelocht hatte, erlebte ich seitens der Leitung und der Aufseher praktisch durchwegs nur Positives. Über Nacht jedoch war es anders, da waren keine Wärter da. Einmal musste ich mit anhören, wie einer langsam verrückt wurde und drückte den Alarmknopf. Eine Weile später hiess es, das werd sich schon geben. Nachdem alle Insassen auf meiner Etage wach waren, kam dann die Polizei doch noch. Die Zelle lag jedoch bereits in Trümmern...

Und so kam mir der Gedanke, wie man dem abhelfen oder womöglich zwei unbeliebte Dinge miteinander zusammenbringen könnte. Warum nicht die Dignitas im Gefängnis einquartieren? Diejenigen, die dem System nicht passen bekommen ein Getränk, das nur in besondern Fällen ausgeschenkt wird.

Und dennnoch bleibt da ein etwas schaler Nachgeschmack. ... plötzlich hört man nichts mehr von Untersuchung, nur noch die neuen Erkenntnisse des IRMZ. Wie auch immer, als fehlbare Aufsichtsperson hätte ich wohl zumindest dafür gesorgt, dass im Hals des Verstorbenen sicher nichts gefunden worden wäre, woran er ersticken hätte müssen. ...

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