S. 424 . . . 10.10.2012 .... von ....
Nach Jahren -
erste Begegnung mit meinem jüngsten Sohn
Etwa drei Jahre lang habe ich mich durch das gesetzwidrig von Staatsalwalt Willy Zürcher verhängte Zutrittsverbot gehalten. Heute 07.07.2012 habe ich es nicht mehr ausgehalten. Also machte ich mich auf, um meinem jüngeren Sohn *Andry an seinem Wohnort zum 14. Geburtstag persönlich zu gratulieren oder wenigstens einen Brief übergeben zu lassen. Zu meiner grossen Überraschung war er anwesend und kam sogleich zu mir heraus. Ebenso auch die Mutter. Sie grüsste und liess uns ohne Weiteres gewähren.
Aufgrund der jahrelangen totalen Abriegelung und seines offenbar grossen Waschstumsschubes verwechselte ich ihn mit seinem Bruder. Folglich übergab ich ihm meinen Brief und bat ihn, diesen dem Geburtstagskind zu überbringen.
Da keine Reaktion kam, muss Andry für einen kurzen Moment ebenfalls völlig perplex gewesen sein. Hat auch er seinen Vater erst anhand der darauf folgenden Gesprächssequenzen erkannt? ... Als sich die Irrtümer von uns Beiden zu klären begannen, entwickelte sich ein längeres, angeregtes und überraschend wohltuendes Gespräch. Dabei hatte ich sogar meine Sicherheitsvorkehrungen gegen weitere Verhaftungen vergessen - innert 10 Minuten musste ich jeweils vom Platz verschwunden sein.
Offenbar war dieses Zutrittsverbot seitens der angeblichen Urheberschaft - meine Kinder (Mutter, neuer Mann) gar nicht so gewünscht worden oder schon lange wieder aufgehoben worden. Nun, da Zürcher zu wissen glaubt, das laufende Verfahren ohne Stellungnahme des Beschuldigten - Pflichtverteidiger blockiert oder korrupt - eingestellt lassen zu können, dürfte diese, seine Handlung durchaus als Einsehen seiner unverzeihlichen Fehler zu werten sein. ... Die fehlbaren Personen scheinen sich nicht mehr so schnell der Lächerlichkeit preisgeben zu wollen - ( vgl. Dok. 811 ). ...
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