S. 66 . . . 30.04.2016 .... von ....
Peter Hans Kneubühl oder die Zwangspsychiatrisch Medikamentöse Exekution in Raten
Jetzt spricht Peter Hans Kneubühl - sein 34 seitiger Brief
wurde Polizist von seinem Kollegen in den Kopf geschossen?
Szenario 1 - die offizielle Version Die Theorie, dass Kneubühl dem Polizisten, welcher Befehl hatte, das Hausinnere unter keinen Umständen zu verlassen, in den Kopf geschossen haben soll, hinkt, wie wir weiter unten feststellen werden. Es trifft jedoch zu, dass Letzterem dessen Pflichtwidriges Verhalten zum Verhängnis geworden sein dürfte....
Szenario 2 - der Scharfschütze trifft den Falschen Während Kneubühl behände, wie ein Zirkusartist im taghellen Scheinwerferlicht der Manege, blitzschnell durch das offene Fenster gleitet, sein Gewehr verkehrt herum als Stütze verwendet und auf der einen Meter tiefer liegenden Mauer aufsetzt, hat er bereits mit seinem Leben abgeschlossen. Instinktiv lässt er sich blitzschnell auf das einen weiteren Meter tiefer liegende Terrain fallen.
Der Scharfschütze lauert schon seit geraumer Zeit auf den "finalen Rettungsschuss", den Finger am Abzug, direkt am Druckpunkt, und das Individuum zum Zerreissen gespannt. Da sieht er die Silhouette von PK; jedoch nicht, dass ein Kollege dies ebenfalls bemerkte und im Affekt alle Sicherheitsvorkehrungen vergessend, genau in der Schusslinie den Helden spielt. Für den Scharschützen ist klar - jetzt oder nie. Und da peitscht auch schon der Schuss.
Noch im Fallen spürt PK die Stosswelle der mit Überschall über ihn hinwegpeitschenden Kugel, fühlt sich getroffen und bleibt für einen Augenblick wie gelähmt liegen. Derweil schmettert das Projektil durch die Glaswand der Eingangspartie, von dort in den Helm und dann in den Hinterkopf des todesmutigen Polizisten, welcher in seinem Übereifer wohl zugreifen und den Helden spielen wollte. - Dies passt aber noch weniger ins "Drehbuch".
Eine Combat-Schützin könnte den Fall Kneubühl aufklären
Szenario 3 - was unter keinen Umständen sein darf Nun, da der Untersuchungsbericht offenbar mehr offene Fragen als aktenkundige Tatbestände hinterlässt, sollten wir den Fokus etwas mehr auf diese ominöse Combat-Schützin und damit auch auf die blitzschnelle Zerstörung der ballistischen Beweis-Spuren bezüglich Schussbahn richten.
Sekunden nach dem verhängnisvollen Schuss war der fast 70jährige PK über alle Berge, obschon es von Polizisten nur so wimmelte, wie in einem Ameisenhaufen. ... Wenn man erstens bedenkt, in welche Lage sich der nicht ganz perfekte Scharfschütze in seinem Eifer manövriert hätte haben müssen, denken wir, böte sich vorliegend ein "Bauernopfer" im Interesse des Schützen - und erst recht, dessen Obrigkeit - schier zwingend an. ... Auch das zweite Argument ist nicht minder gewichtig: Man bedenke die fatalen Folgen für das gesamte "Rechtssystem", wenn die Beweise zugelassen würden, dass eben nicht der "Auserwählte" bzw. PK geschossen hat. ... Dann wären sämtliche Belastungsmomente gegen Kneubühl plötzlich wie pulverisiert, während der unglückliche Scharfschütze von seiner Obrigkeit, der Allgemeinheit - und von den Medien erst recht -"zerrissen" würde. ...
Die Tatsachen sind anders, als man uns mit "nicht gerade gescheiten" sog. Untersuchungsberichten einzuträufeln versucht. ... wie man den beiden nachfolgenden Leserbriefen, welche uns Johannes Zweifel in verdankenswerter Weise zukommen liess, entnehmen kann: - ( vgl. doc. ). oder Link ...
Falls "alle Stricke reissen" - Abgang mittels Zwangsmedikation
In Etwa so dürfte der vom System kalkulierte letzte Akt, die Menschenwürde von Peter Hans Kneubühl mit der Decke des Vergessens umhüllen. Dazu der Leserbrief von Johannes Zweifel an das Bieler Tagblatt zu dessen übermässigen Zurückhaltung - ( vgl. doc. ).
Die jüngsten Ereignisse
Von einem Internetaktivisten, der offenbar viel weiss, ist uns folgender Link zugespielt worden:
Der "Fall KNEUBÜHL" entpuppt sich als ungeheures Justiz- und Polizeiverbrechen ( kneubiel.weebly.com )
Riesige Widersprüche in der Beurteilung des Geisteszustandes
Kanton lässt ihn hungern
Gemäss dem kantonalen Amt für Justizvollzug wird der Entscheid, nicht mehr zu essen, akzeptiert, so lange der Insasse als urteilsfähig beurteilt wird. Auch wenn der Hungerstreik ein Gesundheitsrisiko bedeute.
Was dies im Fall von Kneubühl konkret bedeutet, ist offen. Er wurde von den Gerichten wegen einer wahnhaften Störung als schuldunfähig erklärt. Kann ihm dennoch eine «freie Willensbildung» zugesprochen werden? Das ist die entscheidende Frage, die die Berner Justiz in den nächsten Tagen klären muss. ... Online im Blick vom 08.02.2017 ( vgl. Link )
Nach längerem Schweigen erhalten wir die Nachricht, man dürfe uns aus Datenschutzgründen den Aufenthalt von Peter Hans Kneubühl nicht bekannt geben. Diese Haltung erscheint uns suspekt, zumal wir ja bereits intensiven Schriftverkehr mit dem Weggesperrten unterhielten:
Sehr geehrter Herr Rutz
Ihre Anfrage z.H. der Generalstaatsanwaltschaft des Kts. Bern wurde zuständigkeitshalber an unsere Abteilung weitergeleitet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir Ihnen die aktuelle Adresse von Herrn Kneubühl nicht mitteilen. Ich kann Ihnen jedoch anbieten, dass wir Ihr Schreiben an ihn weiterleiten, damit er Sie wiederum kontaktieren und über seine aktuelle Adresse informieren kann. Sie können uns Ihren Brief an die unten folgende Adresse schicken.
Mit freundlichen Grüssen
Tanja Zangger, lic. phil., Leiterin Bereich Risikovollzug
Telefon +41 31 635 63 22
Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug
des Kantons Bern,
Amt für Freiheitsentzug und Betreuung, Polizei- und Militärdirektion
Südbahnhofstrasse 14D,
Postfach 5076,
CH-3001 Bern
E-Mail
Tel. +41 31 635 60 11
Fax +41 31 635 60 12
Telefon +41 31 635 63 11, Fax +41 31 635 63 12,
www.be.ch/fb
http://www.pom.be.ch/
Leider wird mir der Kontakt dennoch vorenthalten. Wie es aussieht, braucht es wohl eine öffentliche Petition, ehe, Kneubüh "antwortet" ...
Heute 06.04.2016 hat mich der auf den 31.01.2016 datierte, in perfekter Handschrift auf 34 A4-Seiten verfasste, Brief von Peter Hans Kneubühl erreicht. Wie ich sehe, kommt seine Darstellung der Wahrheit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am nächsten. Seine mit äusserster Präzision und emotionsfrei rezitierten Vorgänge lassen das bitterböse Komplott lebhaft nachvollziehen. Kneubühl ist sich der nun bevorstehenden Exekution auf Raten offenbar bewusst:"Falls ich diese Zwangseinweisung überlebe, bedeutet das, dass ich danach nicht mehr fähig sein werde, Briefe zu schreiben. So ist es also gut möglich, dass mein Brief an Sie, mein letzter Brief überhaupt sein wird." |
Geiselnahme? Adresse wird mittels Datenschutz verweigert
Am 28.04.2016 brachte ich meinen zweiten - eingeschriebenen - Brief an Kneubühl zu Post. Die Empfängeradresse
c/o angebl.
JUSTIZVOLLZUGSANSTALT Solothurn
Peter Hans Kneubühl
Postfach 114
4543 Deitingen
|
hatte mir Kneubühl in seinem 34seitigen Brief
bekanntgegeben. ... Tage danach wurde mein Brief mit dem Vermerk "retour, weggezogen" per Einschreibgen refüsiert. Dafür musste ich nochmals Fr. 5.30 hinblättern.
Hiermit rufe ich alle, die dies lesen, höflichst dazu auf, schnellst möglich einen Kontakt zu Peter Hans Kneubühl herzustellen. Diesbezüglich werde ich leider allerorten hermetisch abgeriegelt
Bitte nehmen auch Sie mit den - farbig markierten - Ämtern Kontakt; fordern Sie die Adresse und freien persönlichen Verkehr, Besuchsrecht und die sofortige Beendigung der begonnen Todesstrafe auf Raten mittels heimtückischer Nervengifte - diese sind auf der Seite "Psychex" ausführlich dokumentiert.
Justizdirektion in Bern,
Dort erhielt ich folgende Antwort:
Guten Tag
Bitte wenden Sie sich an seinen Rechtsvertreter, Peter Kunz, Sägestrasse 66, in Köniz.
Freundliche Grüsse Bettina Wyssenbach, Sachbearbeiterin Master ... Wie es aussieht, hat sie sogar den falschen Vornamen angegeben.
Obergericht des Kantons Bern, Strafabteilung
Hochschulstrasse 17, Postfach, 3001 Bern
Tel. +41 31 635 48 08,
Fax +41 31 635 48 15,
bergericht-straf.bern@justice.be.ch">obergericht-straf.bern@justice.be.ch |
Strafanstalt
Justizvollzugsanstalt Solothurn
Postfach 114
4543 Deitingen/SO
Telefon 032 627 82 01
Fax 032 627 82 04
ajuv@ddi.so.ch |
Auch hier warte ich seit drei Wochen auf eine Antwort, was mir für einen sogenannten Verteidiger aussergewöhnlich ungewöhnlich erscheint
Ursprüngliche Adresse
Regionalgefängnis Allmendstrasse 34, 3600 Thun
Postfach
3602 Thun
031 636 00 11
Fax 031 636 00 13 |
Wohl nicht umsonst wurde eine Art Militärschlag bestehend aus einem Heer aus über 1000 Polizisten, einer heimtückischen Frau aus dem persönlichen Umfeld und deren Anwälte, Richter, Gutachter usw., inszeniert. Der Betroffene musste mit allen Mitteln als Fanatiker, Irrer, Verbrecher und potenzieller Terrorist mit riesigen Sprengstoff- und Waffenvorräten gebrandmarkt werden. Und das Ziel dieser Attacke? ... Geld, bestehend aus seinem und dem zu erwartenden Eigentum aus der Hinterlassenschaft seiner ehrbaren Eltern. Ihr Opfer soll nach allen Regeln der Kunst überfallartig finanziell ruiniert und mittels Zwangspsychiatrisierung vernichtet und im Anschluss für verrückt erklärt werden. - Das übliche Spiel, wie es der Schreibende, Frau X.P., Lehrer H., der von einer Staatsanwältin Eva Eichenberger hartnäckig verfolgt wird, über sich ergehen lassen müssen. ...
Bereits haben sich Menschen bereit erklärt, dieses trübe Kapitel via seriöse Medien aufzuarbeiten und schonungslos zu veröffentlichen. ( vgl. Link )
Wer Zip-Dateien nicht mag - hier Pdf ( vgl. Link )
Bitte haben Sie noch etwas Geduld und bleiben Sie dran.
rutzkinder.ch würde gerne wissen, was die Behörde zu diesem angeblich bösartigen Verhalten des Mannes beigetragen hat. Wer den tatsächlichen Hintergrund kennt, ist hiermit herzlich eingeladen via Kontaktformular oder "Kommentar" zu berichten.
Da ich, Josef Rutz, selbst Opfer einer perfiden Wilküraktion geworden bin, werde ich mich zukünftig mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, um Etrechteten ein wirksames Sprachrohr zu bieten, damit Mord oder Selbstmord, wie auch tötliche Amokläufe rechtzeitig abgewendet werden können.
also auch hier - vorgängig Behördenwillkür!
Ich kann mitfühlen, wie es dem Rentner in seiner vermeintlich aussichtslosen Lage zumute sein muss und hoffe sehr, dass er nun sein Vorhaben abbricht, damit er bei der nun zwangsläufig stattfindenden Untersuchung anwesend sein - und die ganze Wahrheit aussagen kann.
rutzkinder würde in diesem Zusammenhang gerne die Diskussion über den Sinn eines Amoklaufes in aussichtsloser Situation im Clinch mit einer Behörde eröffnen. Da sind Fragen über Fragen: Was hat ein Amokläufer davon, wenn er sich nachher selbst richtet. Er müsste sich doch darüber bewusst sein, dass er nachher von jedermann verurteilt und die Beweggründe, bzw. die Ursache, die ihn dazu trieb keinesfalls mehr gewürdigt werden. So makaber es auch tönen mag; Er müsste nachher doch da sein, um wenigstens - vom Gefängnis aus, die aus seiner subjektiven Sicht gerechtfertigte Tat entsprechend und ebenfalls via Medien zu vertreten.
Ich glaube gerade dieser Fehler verleitet unehrenhafte Beamte, Menschen erst recht unter Druck zu setzen, um auf diese so einfache wie auch profane Art und Weise zu manifestieren: Ich habe ja immer gesagt, dass es sich um einen potenziellen Amokläufer gehandelt hat. Dies widerum würde auch die "Sicherheitsvorkehrungen" staatlicher Intriganten einigermassen plausibel verständlich machen.
Mit diesem fatalen Hintergrund kann heutzutage jedermann ohne irgendwelche Begründung mittels "AUSFÜHRUNGSGEFAHR" unverzüglich aus dem Verkehr gezogen und jahrelang ohne Gerichtsurteil weggesperrt oder Zwangspsychiatrisiert werden! Genau so ist es mir ergangen. Daher sehe ich mich befugt, ja sogar genötigt, diese üble, vorsorgliche Entrechtung und Kriminalisierung von absolut friedfertigen Menschen aufzuzeigen.
Lieber Cousin von Peter K. melde Dich und berichte auch Du, was sich tatsächlich zugetragen hat. Vielleicht können wir gerade damit noch Schlimmeres verhüten!
Vielleicht können wir auch auf Facebook etwas verändern:
http://www.facebook.com/edittopic.php?uid=156621517698341&action=8#!/group.php?gid=156621517698341
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