Kindsmisshandlung, Behördenwillkür und Justizverbrechen

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S. 87 . . . 21.06.2008 .... von ....
Wie die Zuger Behörden den Massenmord durch Friedrich Leibacher geschehen liessen; Untersuchungsbericht

Herr Roland Witschi gelang es, horrende Tatsachen über den Zuger Massenmörder Friedrich Leibacher (FL) nachzuweisen. Unter Anderem steht auch die Frage im Raum, ob diese Tat aus strategischen Überlegungen der Behörde zugelassen oder möglicherweise sogar gezielt herbei geführt worden ist. So jedenfalls lautet die Kritik von Privatdetektiv Marcel Witschi. Siehe - Expertise. Hier geht es zum Untersuchungsbericht der Zuger Mächtigen. Marcel Witschi ist es letztendlich gelungen, diverse schwere Belastungsmomente für eine raffinierte Hinrichtung zu präsentieren - Link.

Wie aus dem Bericht hervorgeht, wirft diese "Untersuchung" ein paar eigentlich höchst wichtige Fragen auf, deren Klärung vergessen, übergangen oder unter keinen Umständen an die Öffentlichkeit gelangen durften:

1. Wenn man den gegen Leibacher durchgeführten Verfahren glauben kann, hätte er Jahre vor seinem Attentat, Massenmord oder eben - Amoklauf - niemals mehr eine Waffe besitzen oder im Hause haben dürfen. Dazu die Auseinandersetzung mit einem Chauffeur der ZVV, wo er den Mann mit einer Pistole bedrohte.

2. Seit 1960 war er von den Psychiatern als Psychopat und in anderen Gutachten als schizophren, alkoholkrank und zu einer schweren finalen Gewalttat fähig bezeichnet worden.

3. Mehrere Waffen konnte FL nachweislich nach der Bedrohung des Chauffeurs mit dem "Segen" der Zuger Behörden kaufen.

Da die wichtigsten Indizien der Öffentlichkeit vorbehalten wurden, steht der unvoreingenommene Betrachter zwangsläufig vor einem grossen Rätsel - handelt es sich im Fall Leibacher um eine strategische Aktion der Zuger Behörden zwecks Ausbau des Beamtenapparates auf Kosten der individuellen Freiheit der Bürger?

4. Es wird aufgeführt, dass FL seine Flucht - Motorradkleidung im Auto und bereitgestelltes Motorrad und Waffe - sorgfältig vorbereitet hat.

5. Leibacher soll sich selbst erschossen haben, was im Allgemeinen zu einer rückschlagsbedingten verletzung der unnatürlich verdrehten Hand führt. Es kam nachweislich zu keiner Verletzung(??!).

6. Auf der Waffe, die FL tötete, wurden die Fingerabdrücke weder verglichen noch sichergestellt!! Somit ist gar nicht beweisbar, ob er sich nun selbst tötete oder möglicherweise von einem Polizeibeamten erschossen wurde. Demgegenüber hatten die Beamte jedoch Zeit, den Sterbenden in Handschellen zu legen und nach weiteren Waffen zu durchsuchen.

7. Der Inhalt des Abschiedsbriefes durfte niemals an die Öffentlichkeit gelangen!

8. Der Inhalt des Flugblattes "Tag des Zorns gegen die Zuger Mafia" ist ebenfalls Verschlusssache - bis ihn rutzkinder hier gefunden hat - das Original

9. Auch FL wurde mit Besuchsrechtsverweigerung in die Enge getrieben! War dies der Aulöser des grössten Massenmordes in der Schweizer Geschichte?

Da der Administrator selbst einmal vom damaligen Gemeindepräsidenten in Neuhausen beschuldigt wurde, dessen Haus gesteinigt zu haben, müsste auch die Hypothese eines raffinierten Schachzuges bezüglich Ausbau der vielerorts auftretenden Behördenwillkür - nach dem Schema Neros - ins Auge gefasst und untersucht werden!

Roland Witschis Erlebnisse mit der Zuger Behörde stimmen nachdenklich. ...auch, dass mehr als 180 Straftäter vor der rechtmässigen Bestrafung verschont wurden

Auch nach dem Attentat herrschten dieselben, sträflichen Sicherheitslücken:
Brief


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