Vor einigen Tagen habe ich mich mit der Bitte zwischen mir und den Kindern zu vermitteln, an die neue Beiständin der Vormundschaftsbehörde gewendet. Ich bat sie um eine Gegenüberstellung mit meinen drei Kindern vor Zeugen. Ich wollte wissen, ob meine Kinder seinerzeit, als man mich 71 Tage weggesperrt hatte, auch tatsächlich aus freiem Willen festgehalten hätten, mit dem Vater keinen Kontakt mehr haben zu wollen.
Seit geraumer Zeit befürchte ich einen dubiosen Hintergrund zu diesen ominösen Briefen, mussten diese doch von der VB strikte unter Verschluss gehalten werden. Diese Haltung vertritt auch das Kantonsgericht. Dort hat man mir anlässlich eines Verfahrens die graphologische Begutachtung dieser Brief strikte verweigert. Zustände also wie im Fall Jenny, wo der Betrug erst nach Jahren auffliegen konnte!
Da Die Mutter und der "Neue" sämtliche Korrespondenzen zwischen mir und den Kindern abblocken, bat ich die Beiständin,
die vier beiliegenden Briefe
persönlich an meine Kinder zu übergeben, einen davon von jedem bestätigen zu lassen und wieder an mich zu retournieren. Ein paar Tage später gab es dicke Post -
die Beiständin hat alle Briefe unbeachtet refüsiert.
Offensichtlich haben diejenigen, die sich um meine Kinder hätten kümmern sollen, grosse Angst vor einer direkten Gegenüberstellung von Vater und Kindern!
Ähnliche Querelen wie im
Fall Jenny
Wie von der Beiständin geraten, habe ich bereits eine Hand voll Briefe an Frau Franziska Brenn - Gemeinderätin und Präsidentin der Vormundschaftsbehörde geschrieben. Ich warte immer noch auf ein verbindliche Antwort. ...