S. 327 .... 14.01.2014 von .....
"Frühere" Haftentlassung mittels Erpressung zu fauler Vereinbarung mit Kindern
Infolge der Rechtswillkür um meine Monatelange Inhaftierung durch Untersuchungsrichter Willy Zürcher, habe ich Michael Handel von 'www.kinderohnerechte' per Brief darum gebeten, auch diesen Fall, gewaltsamer, behördlicher Kindsfernhaltung an die Öffentlichkeit zu bringen. Nach einiger Zeit hat dieser sich in dem Sinne bei der Staatsanwaltschaft bemerkbar gemacht, die gesamte Geschichte an die Öffentlichkeit zu bringen, sollte sich innert Kürze nichts bewegen lassen.
Zu zwei fragwürdigen Vereinbarungen genötigt
Aus irgendwelchen Gründen ist dann der Spiess mittels einer fragwürdigen Vereinbarung zur Zwangspsychiatrisierung - ( vgl. doc. G997 Seite 7). sowie dieser schändlichen 'Friedfertigkeitserklärung statt Besuchsrecht' - ( vgl. doc. G994.8 ) des Vaters umgedreht worden. ...
Nachdem ich am Morgen des 08.05.2009 in den Hungerstreik trat, schien sich die staatliche Maschinierie endlich zu bewegen. Mittels Inaussichtstellen einer möglichen, früheren Haftentlassung werden zwei Vereinbarungen skizziert, die ich in Freiheit NIEMALS unterzeichnet hätte. Um nicht 'unter die Räder' zu geraten, habe ich meinem vermeintlichen Helfer meine Willenserklärung zukommen lassen - ( vgl. doc. G141 ).
Leider hat er sich dazu hinreissen lassen, die Argumente von KESB, Staatsanwaltschaft, und der Mutter zu vertreten. Mail an die Staatsanwaltschaft - ( vgl. dok. g145 )
Eine Weile später gehen auch schon 'die Bedingungen der Kinder' ein. Diese erwecken den Eindruck jugendlicher Jura-Studenten
- ( vgl. dok. g998.5 ) - Anlässlich der Hauptverhandlung wird dieses Erzeugnis 'diktatorischer Kinder' eine entscheidende Rolle spielen. ... sogar eine Lösegeldvereinbarung der Mutter wäre edler gewesen - ( vgl. Cont. 22 ). ... womit sie ihrer Tochter diese Vergewaltigung hätte ersparen können
- ( vgl. cont. 354).
Und hier noch das Zerstörungswerk der KESB - aus der Sicht meines Rechtsanwaltes
- ( vgl. cont.395 ).
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